Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524

Die Hannart-Affäre 143 derum nur in einem Gedächtnisprotokoll der sächsischen Kanzlei verbürgt ist — und zugleich als Berater des Kurfürsten256). Daß sich diese mit allen verfügbaren Mitteln unternommenen Versuche, eine tragende Rolle zu spielen, im konkreten Fall gegen Salamanca richteten, mag verschiedene Gründe gehabt haben. Zunächst war Salamanca der mittelbare Amtsnachfolger Wolffs. Da er, wie seine Abrechnungen bezeugen257), mit seinem eigenen Vermögen - ganz in der Art wie seinerzeit Vater und Sohn Wolff — für die erzherzogliche Kammer gutstand, mußte er in der Sicht Wolffs nicht nur als ein von Glück und fürstlicher Zuneigung begünstigter Aggressor in jenem Bereich, aus dem die Familie Wolff ohne eigenes Ver­schulden ausgeschieden war, erscheinen, sondern auch als Nutznießer der Restriktions- und Verschleppungstaktik, die bei der Auszahlung der maximi- lianeischen Schulden an die Gläubiger, darunter Wolff mit einer namhaften Summe, angewandt wurde. Die Annahme, er habe die Unbeliebtheit Sala- mancas nutzen wollen, um sich selbst an dessen Stelle zu setzen, wozu ihn seine Erfahrungen und sein auf dem Papier vorhandenes Vermögen - die Au­ßenstände der Erben Maximilians betrugen immerhin fast 100.000 Gulden! — berechtigt hätten, ist wohl zu weit hergeholt. Entscheidender war sicher die im Sommer 1523 entstandene Situation: Wolff brauchte nur die ihm von Gil- lis bekannten, am Kaiserhof herrschenden Tendenzen gegen den „libhaber“ 256) Es handelt sich um jene beiden seltsamen Aufzeichnungen von sächsischer Kanzleihand, die Förstemann NUB 1 214f bzw. 215 unter den Überschriften „Aeu- ßerungen des Balthasar Wolf von Wolfsthal bei der Werbung des Erzherzogs Ferdi­nand an den Kurfürsten Friedrich zu Sachsen“ (n. 88) und „Gegen-Aeußerungen des Kurfürsten Friedrichs zu Sachsen auf die Werbung“ etc. (n. 89) ediert hat. Besonders die schon oft genannten „Gegen-Aeußerungen“ (der Ausdruck ist völlig irreführend) stellen eine Reihe von übergangslos aneinandergereihten Überlegungen, Ratschlägen (an den Kurfürsten) etc. dar, wobei die Personen wechseln und nicht sicher mit den einzelnen Aussagen in Verbindung gebracht werden können. Anfangs erklärt ein „Ich“ (sicher Angehöriger der sächsischen Kanzlei), er solle „per viam persuasionis“ eine Kopie (der Instruktion) beschaffen - der Auftrag muß über Wolff gelaufen sein, ob­wohl in den „Aeußerungen“ nicht davon die Rede ist —, es folgen die schon zitierten Ratschläge Wolffs und Cles’ (siehe oben S. 106), ein Ratschlag betreffend die Ehefrage, schließlich ein Gutachten Cles’ hinsichtlich der Regierungsweise Ferdinands (das also im Wege über Friedrich den Weisen an Ferdinand gelangen sollte!), schließlich jener Passus betreffend die „Teutzsch manir“ und die Verspottung Maximilians, - dabei ist nicht sicher, ob hier noch der Berater Cles oder bereits der Kurfürst spricht. Daß Cles tatsächlich um diese Zeit beratend tätig war, geht aus einem Gegenbrief Friedrichs (Clemen Ein Brief 137 f) hervor, allerdings ist das Gutachten Cles’ nicht erhalten bzw. wurde in unserem Fall von Wolff vermittelt, der also im eigenen Namen wie in dem des Bischofs von Trient (es bleibt fraglich, ob dieser davon etwas wußte) als Bera­ter fungierte. 257) Ein Fragment wurde ediert und kommentiert von Oskar Mitis Vom burgundi- schen Hof Ferdinands I. in Österreich. Eine Verrechnung des Generalschatzmeisters aus dem Jahr 1522 in Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich NF 21 (1928) 160-163; weitere, im HHStA und im HKA liegende Abrechnungen werden in der schon angekündigten Studie über Salamanca (siehe Anm. 4) ausführlich besprochen werden. Über die im folgenden erwähnte Härte Salamancas gegenüber den Gläubigern Ferdi­nands siehe zuletzt Wiesflecker Maximilian I. 4 449ff.

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