Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524

130 Gerhard Rill von Karl V. wiederholt bestätigt und mit der Verleihung des Blutbannes ge­festigt 190), obwohl kurz vorher ruchbar geworden war, Wolff habe diese mit einer nicht unerheblichen Gewinnspanne einigen Adeligen in die Hände spie­len wollen191). Andererseits wird die Familie Wolff im „Tanzstatut“ von 1521, dem Nürnberger Libro d’oro, genannt, wenn auch nur in der dritten und jüngsten Gruppe („so hernach zugelassen“)192). Um diese Zeit bestanden längst gute — und in unserem Zusammenhang fol­genreiche - Beziehungen zum kursächsischen Hof. Im November 1522 stellt Wolff dem Kurfürsten Friedrich dem Weisen sein Haus (mit 24 Betten) in Nürnberg zur Verfügung, - ein Angebot, das der sächsische Abgeordnete Hans von der Planitz nachweisbar für seine Person akzeptierte193). Wahr­scheinlich logierte auch der Kurfürst damals bei Wolff, sicher tat er dies 1523/24, da ihn Ferdinand am 8. Dezember 1523 im Wolff’schen Quartier be­suchte 194). Friedrich dem Weisen dürfte dieses gastliche Haus längst bekannt gewesen sein: Wolff hatte schon, nach seiner ersten Heirat mit Apollonia Volckamer, 1494 von seiner Frau und deren Schwester durch Kauf den soge­nannten Kleeweinshof (Tetzeigasse 3, 5 und 7) erworben. Im dritten Stock­werk des Hauses Tetzeigasse 7 befand sich bis zum Zweiten Weltkrieg an der Westwand ein Kamin, der in den Zwickeln eines Kielbogens mit zwei Relief­schilden vom Ende des 15. Jahrhunderts verziert war; beide zeigten die wich­tigsten heraldischen Figuren des Kurfürstentums, nämüch das neunmal ge­teilte sächsische Wappen und die gekreuzten Schwerter des Erzmarschallam­tes. Allem Anschein nach hat Wolff, der überhaupt dem ganzen Gebäude­komplex sein späteres Aussehen verschaffte, diese Embleme zu Ehren seines kurfürstlichen Gastes anbringen lassen19S). 19°) 1522 April 10: Reichsregisterbücher Karls V. 3 fol. 100r-101r; 1522 Mai 1 (Blutbarm): ebenda fol. 54rv = 34 fol. 206v und unter demselben Datum an Bürger­meister und Räte der beiden Pfandschaften (Gerichtszwang): ebenda 3 fol. 55rv, 55v—57r; alles verzeichnet von Groß Reichsregisterbücher nn. 2686, 2859. 191) Pölnitz Jacob Fugger 2 445. 192) Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis in’s 16. Jahrhundert 1/1 (Leip­zig 1862) 2161 Über das „Tanzstatut“ vgl. Erwin Riedenauer Kaiser und Patriziat. Struktur und Funktion des reichsständischen Patriziats im Blickpunkt kaiserlicher Adelspolitik von Karl V. bis Karl VI. in Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 30 (1967) 581 f und Gerhard Hirschmann Das Nürnberger Patriziat in Deutsches Patri­ziat 1430-1740. Büdinger Vorträge 1965 (Schriften zur Problematik der deutschen Führungsschichten in der Neuzeit 3, 1968) 265. - Dem Autor der letztgenannten Ar­beit, Herrn Dr. G. Hirschmann, ltd. Archivdirektor des Stadtarchivs Nürnberg, danke ich für eingehendste briefliche Beratung und Hüfe, unter anderem für den Hinweis darauf, daß von der Familie Wolff nicht als von einer Nürnberger Patrizierfamüie ge­sprochen werden könne, da nur ein Mitglied derselben vorübergehend dem Rat ange­hörte. 193) Planitz an Friedrich, 1522 November 20: Wülcker-Virck Planitz 252/5; 1523 bezeichnet Planitz Wolff als seinen „hauswirt“: ebenda 503f. 194) DRA 4 100. 195) Abbüdung und Beschreibung der Wappenschüde in Nürnberger Bürgerhäuser und ihre Ausstattung 1: Das Milchmarktviertel, bearb. von Fritz Traugott Schulz (Leipzig-Wien o. J.) 617 ff; über den Kleeweinshof Lochner Die Wolfen passim.

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