Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs

510 Literaturberichte anderer Kulturerscheinungen der jeweiligen Zeit setzen könnte. Um einen plumpen Vergleich zu gebrauchen: Genausowenig, wie es beispielsweise angebracht wäre, bei der Restaurierung eines gotischen Domes Fialen und Krabben als nicht wesentlich abzuschlagen, da die spitzbogige Fen­sterform und die Art der Gewölbe allein schon den gotischen Baucharakter deutlich genug erkennen ließen, oder bei der Wiedergabe eines Musik­werkes von Rameau oder Couperin auf die Triller und Zierformen zu verzichten, ebensowenig scheint es angebracht, die scheinbar sinnlose Vielfalt und Regellosigkeit der Schreibformen der Weistumstexte zugun­sten einer „leichteren Lesbarkeit“ zu reglementieren. Die amputierte Wie­dergabe der Texte hilft vielleicht dem Setzer (eher dem Korrektor) beim Druck, für den Laien bleiben die solcherart vereinfachten Texte genauso unverständlich, dem versierten Archivbenützer hingegen bringen die ver­fremdeten Drucktexte manchmal größere Verständnisschwierigkeiten als die Originaltexte. Ein nicht unwesentliches Anliegen der diplomatischen Textwiedergabe ist es, den Schreiber ausforschen zu können. Wenn dieses Anliegen im Zeitalter der anonymen Schreiber A, B oder C so wichtig er­scheint, um wievieles wichtiger muß es in einer Zeit sein, in der intensive Textvergleiche und Archivstudien es ermöglichen können, den Schreiber namentlich zu erfassen. Stilistische Schreibmerkmale können gerade in Randzonen des deutschen Sprachgebietes zu nicht unerheblichen Erkennt­nissen beitragen. Bei einem so aufwendigen, zeit- und geldraubenden Unternehmen wie der Edition von Weistümern sollte nach Meinung des Rezensenten nicht nur auf die Erfordernisse und Wünsche bestimmter Wissenschaftszweige oder volksbildnerische Überlegungen Rücksicht genommen, sondern eher auf eine optimale Ausschöpfung der Aussagekraft der Quelle Bedacht ge­nommen werden. Daß sich die Wissenschaft in ihrer immer tiefer grei­fenden Spezialisierung immer mehr vom Allgemeinverständnis entfernt, ist eine Tatsache, die man vielleicht bedauern mag. Die Vereinfachung der Orthographie scheint dem Rezensenten aber ein untaugliches Mittel, mangelhaftes (oder verlorengegangenes) Popularisierungsvermögen zu er­setzen. Somit verbleibt als einziges gewichtiges (wenngleich auch nur for­males) Argument für die Beibehaltung der Editionsgrundsätze die Ein­heitlichkeit der Reihe. Harald Prickler (Eisenstadt) Ein Kopialbuch der Wiener Universität als Quelle zur österreichischen Kirchen­geschichte unter Herzog Albrecht V. Codex 57 G des Archivs des Stiftes Seiten­stetten. Hg. von Paul U i b 1 e i n (österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse, Historische Kommission: Fontes rerum Austriacarum, Abt. II: Diplomataria et acta 80). Verlag der österreichischen Akademie der Wissen­schaften, Wien 1973. 191 S. Seit einem Vierteljahrhundert befassen sich österreichische Historiker *) mit dem Passauer Bistumsstreit, der nach dem Tod des österreichfreund­i) Anna Hedwig B e n n a Herzog Albrecht V. von Österreich und die Wahl des Leonhard Layminger zum Bischof von Passau (1423) in MÖStA 3 (1950)

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