Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
508 Literaturberichte Schriften bei Exkommunizierten statt der Salutatio gebraucht (vgl. etwa die entsprechenden Notulae Na 1 bzw. Na 16 im sog. Formularium audientiae, ed. P. Herde Audientia litterarum contradictarum II 17 und 39). Eingehend wird die Legation des Kardinals Gui de Boulogne behandelt (187 ff), sodann die Besetzungen diverser Bischofsstühle, zahlreiche Pfründenangelegenheiten, Provisionen, Expektanzen usw. Auch der vorzügliche Einblick in die Verhältnisse des Passauer Domkapitels, den das vorgelegte Quellenmaterial ermöglicht, wird herausgestrichen (215 ff). Gerade die Ausführungen über den „kúriaién Einbruch ... im Gebiet der Diözese Passau“ (S. 223) zeigen, wie sich der reale Einfluß des avignone- sischen Papsttums bis in die kleinste Pfarre erstreckte. Einige Beobachtungen von allgemeiner Bedeutung wurden S. 258 ff nochmals hervorgehoben. Die kleinen Einwendungen können den Wert des ganzen Bandes mit seiner Fülle an neuem Quellenmaterial — das durch ausführliche Register vorzüglich erschlossen ist — nicht beeinträchtigen. Es steht zu hoffen, daß auch die weiteren, die Pontifikate Innocenz’ VI., Urbans V. und Gregors XI. umfassenden Bände der Acta Pataviensia Austriaca in absehbarer Zeit vorgelegt werden können. Winfried Stelzer (Wien) Vorarlberger Weistümer. I. Teil (Bludenz—Blumenegg—St. Gerold). Im Aufträge der österreichischen Akademie der Wissenschaften hg. v. Karl Heinz Burmeister (österreichische Weistümer, gesammelt von der österreichischen Akademie der Wissenschaften, 18). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1973. 417 S. Als vorläufig letzter Band des vor mehr als einem Jahrhundert von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften begründeten großen Editionsunternehmens der österreichischen Weistümer erschien die vorbildlich gestaltete Ausgabe, mit der eine lange Zeit fast schmerzlich empfundene Lücke der Weistumsforschung sich zu schließen beginnt. Sind doch, wie der Bearbeiter betont, trotz mannigfacher Vorarbeiten, die bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückreichen, wegen der lokalen Begrenztheit der Publikationsorgane die vielfältigen und interessanten Rechtsgeschichtsquellen dieses Landstriches von der internationalen Weistumsforschung fast unbeachtet geblieben. Trotz der verdienstvollen Bemühungen von Weizenegger, Wieser, Grabherr, Kleiner, Welti, Tiefenthaler, um nur einige Namen der Landesgeschichtsforschung zu nennen, blieb es dem Fleiß des Hgs Vorbehalten, System und Vollständigkeit in die Textedition für das westlichste Bundesland zu bringen. Der erste Band bringt 72 Texte aus dem Zeitraum von 1372 bis 1813, wobei auf den Typus des auf Weisung beruhenden Weistums, auf den ursprünglich im strengen Sinne allein die Bezeichnung angewendet wurde, nur ein einziges Beispiel entfällt, während die übrigen Texte deutlich den allmählichen Wandel von der „partnerschaftlichen“ Entstehung zwischen Gemeinde und Herrschaft zu den „obrigkeitlichen“ (landesfürstlichen oder grundherrlichen) Rechtsgeboten aufzeigen, wie er als zeitbe