Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
Literaturberichte 505 wenn nicht verfälscht. Die späteren Urkunden interessierten ihn überhaupt nicht mehr. Dazu kam noch, daß im Stiftsarchiv anstatt der heute allein möglichen chronologischen Reihung eine ziemlich dubiose Ordnung nach Sachgruppen bestand, die überdies noch in Unordnung geraten war. Der Editor hat in den Sechzigerjahren das Stiftsarchiv nach modernsten Grundsätzen geordnet — in diesem Zusammenhang wurde auch der Archivraum vorbildlich eingerichtet — und damit die Voraussetzung dafür geschaffen, den Urkundenbestand endlich durch den Druck einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In diesem Zusammenhang ergaben sich aber einige Schwierigkeiten: Eine Edition im Voll Wortlaut war — es handelt sich um 1581 Urkunden! — schon aus arbeitstechnischen und materiellen Gründen undurchführbar, außerdem wäre dann die Gefahr entstanden, daß, wie bei leider sehr vielen Fontes-Bänden, die Edition irgendwann um 1400 steckengeblieben und damit gerade die landeskundlich sehr wertvollen Bestände des 15. Jahrhunderts — wie leider in zahlreichen anderen Fällen — weiterhin unbekannt geblieben wären. Es kam daher nur die Publikation in Regestenform in Frage. Dabei ist m. E. der Editor den einzig richtigen Weg gegangen: Er brachte lediglich die Personen- und Ortsnamen sowie ganz wenige seltene Rechtstermini im Originalwortlaut, alles andere wurde nur als Inhaltsangabe dargeboten. Die Quellen zur Geschichte der Stadt Wien haben in der Mehrzahl der Fälle zahlreiche Originalstellen angeführt, wobei aber immer die Gefahr besteht, daß diese nach dem subjektiven Interesse des Editors ausgewählt werden und für andere möglicherweise kaum von Belang sind. Dieser „Hürde“ ist m. E. Winner in geschickter Weise ausgewichen. Die Quellenlage ist für Lilienfeld eigentlich recht günstig: Der überwiegende Teil der Originalurkunden befindet sich noch heute im Stift, die kopiale Überlieferung ist im wesentlichen auf die Kopialbücher B und C — Nationalbibliothek CVP 13.424 und Haus-, Hof- und Staatsarchiv Hs Weiß 24 — beschränkt. Die editorische Leistung W’s ist — mit einem in diesem Fall wahrhaft berechtigten Ausdruck — eine „makellose“. Besonders möchte ich auf die wirklich mühselige Registerarbeit hin weisen: Zur Zeit der Abfassung lagen dem Herausgeber lediglich vier von insgesamt sieben Bänden des Historischen Ortsnamenbuches von Niederösterreich vor, die Besitzungen Lilienfelds, die vor allem im Einzelhofgebiet lagen, waren daher nur mit primitivsten Hilfsmitteln zu identifizieren. Wenn man vielleicht sagen könnte, daß W. bei der Lokalisierung allzu vorsichtig gewesen ist, so ist das eher ein Kompliment als Kritik. Zum Abschluß: Ich weiß, daß der Editor in ähnlicher Weise gegenwärtig die Urkunden des Stiftes Zwettl, die ebenfalls noch nicht ediert sind, bearbeitet. (Die Edition der „Bärenhaut“ — FRA II/3 — ist längst veraltet, außerdem handelt es sich dabei um ein unvollständiges Kopialbuch.) Es ist mit Recht zu hoffen, daß mit der zu erwartenden Ausgabe der Zwettler Urkunden eine weitere Lücke in der landeskundlichen Forschung geschlossen werden kann. Fritz Éheim (Wien)