Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger
WINTER, Otto Friedrich: Personalunterlagen des Zweiten Weltkrieges im Kriegsarchiv
52 Otto Friedrich Winter dem militärischen Sektor für die Zeit „vom 13. 3.1938-27. 4. 1945“ übertragen wurde4). Das Kriegsarchiv hatte bis zu diesem Zeitpunkt, entsprechend seiner Bestimmung als Verwahrungsstelle militärischen Dokumentationsgutes österreichischer Provenienz, keinerlei Maßnahmen zur Erfassung von Wehrmachtsschriftgut getroffen, verfügte aber dennoch über wenige Bestände aus diesem Bereich, die wegen ihrer engen Verflechtung mit österreichischen Betreffen aufbewahrt worden waren. Es handelte sich dabei um die Registraturen der drei militärischen Archive und der Heeresbücherei Wien, in die das Kriegsarchiv zwischen 1938 und 1945 umgewandelt worden war, die jedoch infolge der Unterstellung unter die drei Wehrmachtteile hier anzuführen sind, um die Akten bezüglich der Liquidierung des Bundesheeres 1938-1945, deren Erhaltung die zur Überprüfung der Archivbestände eingesetzte interalliierte Kommission zustimmte5), um die Registratur der „Vereinigten Wehrevidenzstellen“ (VWEST) bzw. deren Zweigstelle im Heeresarchiv Wien6) und einen 1945 geborgenen Bestand von Akten diverser Wehrmachtgerichte7). Anderes Wehrmachtschriftgut, das während des 2. Weltkrieges vor allem in die „Zweigstelle der kriegswissenschaftlichen Abteilung der Luftwaffe“ (Luftfahrtarchiv) aufgenommen worden war, ohne daß ein konkreter Erfassungsauftrag bestanden hätte, wurde nach 1945 ausgeschieden8). Die beiden letztgenannten Bestände waren der Abteilung I (Personalakten) angeschlossen, die auf Grund dieser Unterlagen namentlich Bescheinigungen über Straflosigkeit, über Durchführung von Militärstrafverfahren und Urteile ausstellte9). Die Betrauung des Kriegsarchivs mit der Ausstellung von Bescheinigungen über militärische Dienstzeiten und andere aus einem Dienstverhältnis zu militärisch organisierten Einrichtungen sich ergebende Sachverhalte innerhalb der Jahre 1938 bis 1945 war nicht mit der Erweiterung der diesem — wie den anderen staatlichen Archiven -.zugebilligten behördlichen Funktionen verbunden. Sie bestehen 1. in dem Recht, amtliche Bestätigungen mit urkundlichem Rechtscharakter auf Grund von im Archiv aufbewahrten Unterlagen auszustellen, 2. in dem Recht, Kopien von im Archiv verwahrten Originalen zu beglaubigen10). Angesichts der trotz aller Bemühungen nur bruchstückhaft zu erfassenden militärischen Personalunterlagen wäre bei einer engen Auslegung dieser Bestimmungen der Großteil der Ansuchen negativ oder nur mit der Bekanntgabe einzelner Daten zu erledigen gewesen. Um eine vertretbare Effektivität der Arbeit des Kriegsarchivs auf diesem Sektor 4) Bundeskanzleramt ZI. 52-067—Pr. lb/58 von 1958 März 20. 5) Inventar des Kriegsarchivs 2 52; Kraus 10 Jahre 252. 6) Inventar des Kriegsarchivs 1 95 bzw. 104. 7) Ebenda 169 („Fremde Gerichte“); Kraus 10 Jahre 258. 8) Inventar des Kriegsarchivs 1 13; Kraus 10 Jahre 252. 9) Registratur des Kriegsarchivs (= KA Reg.) ZI. 856/53 bzw. 623/53, 3109/52. 10) Ebenda ZI. 18.381/57; Kraus 10 Jahre 242.