Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger
WELTIN, Max – ZWANOWETZ, Georg – HAAS, Hanns: Sammelreferat. Neue Forschungen zur Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte Österreichs
456 Literaturberichte ging und Trauslib von Hainburg (BUB 2 238). Auch er findet sich in der Folge stets in dem schon oft genannten, ganz bestimmten Personenkreis (vgl. BUB 2 255, 264, 283, 303). Noch unter Ottokar II. Premysl gehört er zu den führenden Landesministerialen (vgl. etwa UBOE 3 293 [1262], 306 [1263]). 1264 ist „dominus Ditricus de Dobra“ zugleich mit Meinhard Tröstei Spitzenzeuge im berühmten Gerichtsbrief des Konrad von Sumerau - noch vor Ulrich von Kapellen! (UBOE 3 321). Der camerarius Heinrich von Tribuswinkel verschwindet nach 1231 aus den landesfürstlichen Urkunden. 1275 finden wir aber sowohl Weichard von Tribuswinkel als auch Konrad von Walterskirchen unter den „ministeriales Austrie“ (FRA 11/11 193). Man sieht, die Leute, die F. für frühe Exponenten des Ritterstandes hält, sind unter den Babenbergern und unter Ottokar einwandfrei als Ministerialen nachweisbar. Daß F. bewogen wurde, sie den Rittern zuzuzählen, mag vielleicht daran liegen, daß alle diese Ministerialen fast schlagartig ab den Jahren 1239/40 erstmalig in der Umgebung des Herzogs auftauchen und dafür andere, etablierte Ministerialen nicht mehr in dem Maße präsent sind, wie vor dieser Zeit. Der Grund dafür ist auch hier in den politischen Verhältnissen zu suchen. Friedrich der Streitbare konnte sich während seiner Auseinandersetzung mit dem Kaiser bekanntlich lediglich im Gebiet von Wiener Neustadt halten. Während seine großen Ministerialen von ihm abgefallen waren oder ihm jedenfalls nicht Zuzug leisteten, unterstützten ihn kleinere Ministerialen, vor allem aus der Pittener Gegend. Auf diese Männer greift der Herzog dann auch in den ihm noch verbleibenden sechs Regierungsjahren zurück. Ulrich von Liechtenstein stellt sie uns vor, als er auf seiner Artusfahrt 1240 nach Wiener Neustadt kommt: Heinrich und Ulrich von Haßbach, die Brüder Wernhard und Heinrich Preußl, Heinrich von Liechtenstein, Meinhard Tröstei, Ulrich von Hüttendorf, Heinrich von Schwarzensee und andere. Hierher gehört auch der 1239 erstmals genannte Ludwig von Netting (GB Wr. Neustadt), in dem F. ebenfalls fälschlich einen landesfürstlichen Ritter sieht (Herren und Ritter 43). Wie wir gesehen haben, finden wir in dieser Umgebung sämtliche von F. für Ritter gehaltene Ministerialen. Sie werden die Träger der nach 1240 folgenden Innovationen des Herzogs: Heinrich von Haßbach wird „iudex provincialis Austrie“, Konrad von Zagging „iudex curie“, Meinhard Tröstei als Geldgeber des Herzogs „scriba Anasi“, die Preußl „prefecti“ der 1237/39 abgefallenen landesfürstlichen Städte (etwa von Laa oder Bruck/Leitha). Die großen Ministerialen konnte der Herzog zwar nicht entmachten, ihren Einfluß aber durch die Heranziehung der „homines novi“ bedeutend verringern. Dieser neuen Garnitur gelang dann auch der Anschluß an Ottokar. Fs Fehlinterpretation beruht sichtlich auf einer etwas oberflächlichen Kenntnis der späten Babenbergerzeit und ihrer Quellen. Der nicht vor der frühen Habsburgerzeit anzusetzende korporative Zusammenschluß der Ritter bleibt dementsprechend weiterhin Gegenstand einer unbedingt notwendigen Untersuchung. Die Landtagsberechtigung der Städte und Märkte hängt nach Mitterauer davon ab, inwieweit diese im Besitz der Niedergerichtsbarkeit sind. Herbert Knittler bringt dafür Beispiele: So fehlt etwa Marchegg in den aragonesischen Registern von 1313, in denen sich bekanntlich erstmals eine Liste der landtagsfähigen Städte findet. K. erklärt das damit, daß in Marchegg ein Burggraf durch die Besetzung des Niedergerichts echte Herrschaft ausgeübt habe (Städte und Märkte 32 f). Als Beleg führt er einen 1310