Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Geschichte der Arbeiterbewegung
502 Literaturberichte meldung im vollen Wortlaut (nach Tonbandaufzeichnungen) wiederzugeben: Der Unterschied zwischen „ausgearbeitetem“, vortragsreifem und „dahingesprochenem“ Wort tritt so kraß zu Tage. Wirksamer wäre gewesen, den inhaltlichen Kern der Frage oder der Ergänzung herauszustellen und auf diese Weise die immer wiederkehrenden ermüdenden und für den Leser fast peinlich anmutenden Danksagungen an die Vortragenden und Diskussionsredner sowie reine Füllsätze zu vermeiden. Dies soll aber nicht als abwertende Kritik, sondern lediglich als Anregung für eine Veröffentlichung angesehen werden, die in der Ausgestaltung — wozu auch der optisch gelungene Buchumschlag gehört — keinen Wunsch offenläßt. Christiane Thomas (Wien) Friedrich Walter Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte von 1500—1955. Aus dem Nachlaß hg. von Adam Wandruszka (Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 59). Verlag Hermann Böhlaus Nachf., Wien—Köln—Graz 1972. 320 S. Als der bedeutende österreichische Historiker und Archivar Friedrich Walter 1968 starb, hatte er in jahrzehntelanger Arbeit die Fortsetzung der von Fellner und Kretschmayr begonnenen Geschichte der Zentralverwaltung der Donaumonarchie rechtzeitig vollendet. In zahlreichen Text- und Quellenbänden hat er in mühsamer Detailforschung die Zeit von Maria Theresia bis 1867 behandelt. In den letzten Lebensjahren, als seine Schaffenskraft zusehends nachließ, hat er noch an einer kurzen zusammenfassenden Darstellung einer „Reichsgeschichte“ von 1500 bis in die Gegenwart gearbeitet. Der vorliegende Band beruht auf dem Manuskript im Nachlaß und legt das Hauptgewicht auf die von W. seinerzeit bearbeiteten Zeitabschnitte; besonders ausführlich wurde die Dezemberverfassung von 1867 untersucht. Sonst wurden die einzelnen Zeitabschnitte von 1500 bis Maria Theresia und die letzten hundert Jahre sehr unterschiedlich behandelt. Je mehr sich das Werk der Gegenwart nähert, desto skizzenhafter wird die Darstellung. Es ist verständlich, wenn der Herausgeber (Adam Wandruszka) und die Bearbeiterin (Anna Maria Drabek) pietätvolle Zurückhaltung gegenüber dem Original übten. Der selbständige Wert der ursprünglichen Aussage von W. als dem letzten bedeutenden Vertreter der gesamtstaatlichen zentralistisch-bürokratischen Tradition ist nicht zu leugnen. Allerdings wird seine Stellung zur Reichsgeschichte durch die programmatischen Ausführungen Voltelinis von 1901 (!) bestimmt und dürfte unserer Gegenwart nicht mehr in allen Belangen entsprechen. Was die Arbeit dennoch in ihrem Wert erhält, ist der kritische Grundzug, den W. nicht nur gegenüber dem Gegenstand als solchem, sondern auch in bezug auf die bisherige Behandlung nie vermissen läßt. Jedem Kapitel seiner Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte stellt W. einen einleitenden Abschnitt über die politische Entwicklung im behandelten Zeitraum voraus. Er sucht alle Teile der Monarchie möglichst gleich