Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Geschichte der Arbeiterbewegung
482 Literaturberichte Für Metternich war das Grundübel in den Verhältnissen zwischen der Wiener Zentralregierung und Ungarn der X. Gesetzesartikel des Landtages von 1790/91, der deutlich erklärte: „Ungarn ist ein freies Land, unabhängig in seiner Gesetzgebung, es ist keinem anderen Land, keiner anderen Nation untergeordnet.“ Sicherlich war die Bewilligung dieses Gesetzes durch den Herrscher schicksalhaft für die weitere Geschichte der Habsburger Monarchie, denn es bestätigte, daß Ungarn — Joseph II. zum Trotz — das entgangen ist, was der zentralisierende aufgeklärte Absolutismus im 18. Jahrhundert in den österreichischen Kronländern größtenteils vollzogen hat, nämlich die faktische Ausschaltung der ständischen Einrichtungen. Daß Metternich dieses Gesetz als eine unberechtigte staatsrechtliche Neuerung für die Monarchie betrachtete, ist kaum überraschend, auch wenn seine langatmigen Einwände dagegen von Grund auf falsch waren. Denn dank der ungarischen Zirkularsitzungen, der im Landtag auftauchenden Reformpläne und des wachsenden Strebens nach einer ungarischen, verantwortlichen Regierung gab das Land im Vormärz den absolutistisch verwalteten Kronländern ein schlechtes, gefährliches Beispiel. So gab es einen engen Zusammenhang zwischen Metternichs Programm für die östliche und die westliche Hälfte der Monarchie: in beiden sollte der Absolutismus herrschen. Daher war es von Anfang bis zum Ende seiner Amtstätigkeit das Ziel seiner Ungarnpolitik, der privilegierten Sonderstellung des Landes ein Ende zu machen, allerdings nicht im Sinne des Josephinismus, der die Monarchie rücksichtslos zentralisieren und germanisieren wollte, sondern im Sinne eines „historischen Lokalismus“. Demzufolge sollten Ungarn seine herkömmlichen Institutionen wie die Komi- tate und der Landtag erhalten bleiben, diese sollten aber so umgestaltet werden, daß sie dem König und seinen Beamten keinen Widerstand leisten konnten oder auch leisten wollten. Aufgabe des Landtages sollte es sein, die Gesetzesvorlagen des Königs ohne weiteres zu bewilligen, Aufgabe der Komitate, das Land für den Konservativismus sicherzustellen. Im ganzen genommen sind die Bestrebungen Metternichs, die Ziele seiner Ungarnpolitik zu realisieren, aus der Literatur schon bekannt. Wir wissen z. B., daß er 1811/12 umsonst die Hilfe seines französischen Bundesgenossen suchte, um einen Staatsstreich gegen die ungarische Verfassung durchzuführen, daß er 1825, nachdem Kaiser Franz gezwungen worden war, den Landtag endlich wieder einzuberufen, die Zusammenarbeit mit dem habsburgtreuen Grafen István Széchenyi schroff ablehnte, daß er während der dreißiger Jahre eine Reihe von Gewaltmaßnahmen gegen die Führer der ungarisch-nationalen Opposition billigte und daß er in den vierziger Jahren mit den ungarischen Neukonservativen wie den Grafen Aurél und Emil Dessewffy und György Apponyi zusammenarbeitete, um eine der Wiener Regierung untertänige Majorität im Landtag zu schaffen. Doch wird unsere bisherige Kenntnis in allen Phasen von Metternichs Ungarnpolitik bedeutend erweitert und ergänzt. Das gilt ins- besonders für das letzte Jahrzehnt des Vormärz, worauf A. das Hauptgewicht ihrer Arbeit legt. Erfreulicherweise hebt sie in dieser Hinsicht die sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe von Metternichs Bemühungen vor 1848 hervor, der der Opposition durch die Entwicklung einer konser-