Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

Armeereorganisation 1881—1883 273 noch kein konkretes Ergebnis vor1S9). Als der Kaiser am 25. November das Kriegsleistungsgesetz neuerlich zur Sprache brachte 140), erklärte Tisza, er habe bis jetzt aus Zeitmangel Bylandt noch keine Stellungnahme übersenden können. Auch in den folgenden Jahren verhinderte haupt­sächlich die ungarische Seite das Zustandekommen eines solchen Geset­zes 141). III Die großen Reformen des Heeres waren Ende 1883 im wesentlichen ab­geschlossen. Sie betrafen fast ausschließlich das gemeinsame Heer, die Ent­scheidungen fielen zwischen dem Kaiser und dem Reichskriegsministerium, die beiden Landesverteidigungsministerien waren an der Reorganisation „unbeteiligt" 14ä): Die Arbeiten an den Grundlagen für eine beschleunigte Aufmarschfähigkeit hatten zwar schon im vorhergehenden Zeitraum be­gonnen, jedoch erst 1881 ging man entschlossen daran, die Heeresorgani­sation und die administrativen Maßnahmen für die Mobilisierung zu ver­bessern. Nicht zuletzt die außenpolitische Situation in diesen Jahren, der militärische Gedankenaustausch mit Deutschland und die Volkszählung von 1880 ergaben Gründe, die einen raschen Abschluß der Neuorganisation erforderten. Ungeachtet der durch die Konferenzen festgelegten Beschränkungen ge­lang es vor allem dank den Persönlichkeiten, die damals die entschei­denden militärischen Stellen innehatten, daß die neue Militär-Territorial­einteilung mit 1. Jänner 1883 in Kraft trat. Der im Juni 1881 neu ernannte Chef des Generalstabes FML Freiherr von Beck arbeitete hiebei im eng­sten Rahmen mit dem damaligen Reichskriegsminister FZM Graf By­landt Freiherrn zu Rheidt zusammen, der durch zwölf Jahre (1876—1888) dieses verantwortungsvolle Ressort in umsichtiger Weise verwaltete. Da­bei fügte Beck sich voll und ganz in den Rahmen seiner Doppelstellung einerseits als Organ des Kaisers, andererseits als Hilfsorgan des Reichs­kriegsministeriums. Auch der Einfluß des Generalinspektors des Heeres FM Erzherzog Albrecht war bei der Reorganisation der Armee nicht zu übersehen. Ihm wurden alle wichtigen Vorträge vor der Entscheidung zur Begutachtung zugestellt, und er nahm an fast allen wichtigen Konferen­zen teil. Seine Kritik und seine Vorschläge konnte er dabei nicht immer durchsetzen, denn Franz Joseph schloß sich keinem seiner Ratgeber be­dingungslos an, wahrte sich vielmehr immer die völlig freie Entscheidung, * 142 is«) KA MKSM 20-1/6-4 ex 1883. no) KA MKSM 20-1/14-2 ex 1883. i«) Vgl. KA KM Präs 62-1/2, 19 ex 1887. 142) KA KM Präs 45-16/33 ex 1882 (Welserheimb an Bylandt). Mitteilungen, Band 27 18

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