Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

Armeereorganisation 1881—1883 269 jedem Korpskommando eine Korpsintendanz; beim Militärkommando Za­ra sowie im Mobilisierungsfall bei den an die Stelle der Korpskommanden tretenden Militärkommanden eine Militärkommando-Intendanz; zuletzt bei jedem Infanterie-Truppendivisionskommando eine Divisionsintendanz. Im Zusammenhang mit dem Vortrag vom 16. November überreichte By- landt am 17. November die organischen Bestimmungen für das militär­ärztliche Offizierskorps, für die Sanitätstruppe und die Sanitätsanstal­ten 120 * 122). Es waren dies keine Neuauflagen, sie stellten vielmehr eine den Änderungen in der Organisation des Heeres angepaßte, präziser gefaßte Umarbeitung der in Kraft befindlichen organischen Bestimmungen für die Militärsanität dar. Die auffallendste Änderung besteht darin, daß der für das Armeekommando vorgesehene Generalstabsarzt nicht mehr aufscheint. Mit geringen Änderungen genehmigte der Kaiser am 22. Dezember 1882 die drei Entwürfe m). In unmittelbarem Zusammenhang mit den Organisationsänderungen stand auch die Errichtung eines eigenen Eisenbahn- und Telegraphenregi­ments 12'2). Die k. k. Armee besaß bisher keine Verkehrstruppe; es bestan­den nur Kader für fünf Feldeisenbahnabteilungen, die sich aus Pionier- und Mineurdetachements zusammensetzten und keine einheitliche fach­technische Ausbildung genossen. Im Okkupationsfeldzug 1878 hatte man mit dieser Rückständigkeit üble Erfahrungen gemacht. Mit allem Nach­druck betrieb daher der für die Schlagfertigkeit des Heeres verantwort­liche Chef des Generalstabes die Organisation einer eigenen Verkehrs­truppe, für die nun das Eisenbahnbüro die nötigen Grundlagen zu schaf­fen und nach deren Genehmigung deren Aufstellung zu bewirken hatte. Es war dies eine Arbeit, die sich Oberst von Pitreich mit besonderem Eifer angelegen sein ließ und bei der der doppelte Wirkungskreis des Eisenbahnbüros — als beratendes Organ des Generalstabes und als behörd­liche Ressortstelle des Reichskriegsministeriums — zum Ausdruck kam. Da die Armeeorganisation mit keiner Vermehrung des Rekrutenkontin­gents Hand in Hand ging, konnte man zur Deckung des Mannschafts­bedarfs des neu zu errichtenden Eisenbahnregiments nur auf bereits be­stehende Formationen greifen. Man entschloß sich daher, von den beste­henden 16 Reservekompanien der Genieregimenter deren zwölf123) zur i2») KA KM Präs 45-16/74 n. 1409 (Orig.); MKSM 38-3/25 ex 1882 (Auszug mit Bemerkungen Popps und Albrechts und Gegenbemerkungen Bylandts). iái) KA KM Präs 45-16/74 ex 1882. 122) Zur Vorgeschichte und den einleitenden Verhandlungen siehe: KA KM Präs 45-16/2, 26, 46, 59, 67, 89; MKSM 38-3/1, 2, 3, 4, 34, ad ex 1882; KM Präs 25-10/8 und 45-13/2, 3, 4, 5, 13; MKSM 38-1/1 ex 1883; Nachlaß August Pitreich B/589 n. 3 146 ff (ohne Quellenangaben). 123) Albrecht wollte alle 16 Reservekompanien auflösen (KA MKSM 38-3/13 ex 1882), wogegen sich Bylandt mit Rücksicht auf den Bedarf an Genietruppen im russischen Kriegsfall wandte (KM Präs 45-16/67 ex 1882).

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