Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

268 Franz Hlavac ihres Ergänzungs-, bzw. Korpsbereiches disloziert oder einzelne Bataillone — als selbständig detachierte Bataillone — von ihren Regimentern abge­trennt und eventuell unter Annahme eines erhöhten Friedensstandes bei einer anderen Truppendivision des eigenen oder eines fremden Militär- Territorialbezirkes eingeteilt werden. Unter allen Verhältnissen hat aber neben dem Ersatzbataillonskader, den Augmentationsvorräten und dem Trainmaterial mindestens ein Feldbataillon in der Ergänzungsbezirkssta­tion disloziert zu sein. Die Jägertruppe setzte sich nunmehr aus einem Jägerregiment und aus 32 selbständigen Feldjägerbataillonen (acht waren zu Infanteriebataillo­nen umgewandelt worden) zusammenU6). Jedem der 102 Infanterieregi­menter und dem Tiroler-Jägerregiment ist ein eigener Ergänzungsbezirk zur regelmäßigen Ergänzung zugewiesen. Mit den drei Kriegsmarine- Ergänzungsbezirken war die Monarchie nun in 106 Ergänzungsbezirke ein­geteilt 117). Bei den organischen Bestimmungen für den Artilleriestab war bezüglich des General-Artillerieinspektors die Bestimmung neu, daß er bei allen wichtigen das Artilleriewesen und die Organisation seiner Waffe betref­fenden Fragen sowie in Angelegenheiten der Reichsbefestigung, soweit sie in sein Ressort eingriffen, zu Rate gezogen werden mußte. Analog wurden die Bestimmungen für den Geniestab geregelt. Die Artillerietrup­pe bestand nun aus 13 Feldartillerieregimentern und 12 Festungsartille­riebataillonen 118). Die Militärintendanz ist in den neuen Bestimmungen als Teil des Ver­waltungsorganismus der leitenden Behörden und Kommanden des Heeres und der Armee im Felde charakterisiert n9). Ihre Aufgaben sind: a) die administrativen Geschäfte bezüglich Ernährung, Bekleidung und Unter­kunft, ferner bezüglich der administrativen Kontrolle der diese Dienst­zweige umfassenden Wirtschaften; b) die mit der Budgetgebarung im Zusammenhang stehende Liquidierung und Geldanweisung sowie die Rechnungskontrolle über alle Zweige des Verrechnungsdienstes. Die Mili­tärintendanz zerfällt daher in zwei Gruppen: a) Militärintendantursbeam­te, b) Militärrechnungsbeamte. Den Militärintendanzdienst besorgen beim Kriegsministerium die ökonomische Sektion, die Fachrechnungsabteilung und im Mobilisierungsfall auch noch die Kriegsrechnungsabteilung; bei us) KA KM Präs 45-16/44 ex 1882. ui) KA MKSM 38-3/18 ex 1882. ii®) KA KM Präs 45-2/4 ex 1884. Nach der Meinung Bylandts ließ „die Er­kenntnis, daß eine zweckentsprechende Organisation der Feldartillerie ohne vermehrte Auslagen im Ordinarium des Heeresbudgets überhaupt nicht durch­führbar erschien, ... es 1882 ratsam erscheinen, größere Reformen in dieser Waffe einem geeigneteren Zeitpunkt vorzubehalten.“ Mit diesen Änderungen wurde 1884/85 begonnen. ii») KA KM Präs 45-16/48; MKSM 38-3/19 ex 1882.

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