Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
268 Franz Hlavac ihres Ergänzungs-, bzw. Korpsbereiches disloziert oder einzelne Bataillone — als selbständig detachierte Bataillone — von ihren Regimentern abgetrennt und eventuell unter Annahme eines erhöhten Friedensstandes bei einer anderen Truppendivision des eigenen oder eines fremden Militär- Territorialbezirkes eingeteilt werden. Unter allen Verhältnissen hat aber neben dem Ersatzbataillonskader, den Augmentationsvorräten und dem Trainmaterial mindestens ein Feldbataillon in der Ergänzungsbezirksstation disloziert zu sein. Die Jägertruppe setzte sich nunmehr aus einem Jägerregiment und aus 32 selbständigen Feldjägerbataillonen (acht waren zu Infanteriebataillonen umgewandelt worden) zusammenU6). Jedem der 102 Infanterieregimenter und dem Tiroler-Jägerregiment ist ein eigener Ergänzungsbezirk zur regelmäßigen Ergänzung zugewiesen. Mit den drei Kriegsmarine- Ergänzungsbezirken war die Monarchie nun in 106 Ergänzungsbezirke eingeteilt 117). Bei den organischen Bestimmungen für den Artilleriestab war bezüglich des General-Artillerieinspektors die Bestimmung neu, daß er bei allen wichtigen das Artilleriewesen und die Organisation seiner Waffe betreffenden Fragen sowie in Angelegenheiten der Reichsbefestigung, soweit sie in sein Ressort eingriffen, zu Rate gezogen werden mußte. Analog wurden die Bestimmungen für den Geniestab geregelt. Die Artillerietruppe bestand nun aus 13 Feldartillerieregimentern und 12 Festungsartilleriebataillonen 118). Die Militärintendanz ist in den neuen Bestimmungen als Teil des Verwaltungsorganismus der leitenden Behörden und Kommanden des Heeres und der Armee im Felde charakterisiert n9). Ihre Aufgaben sind: a) die administrativen Geschäfte bezüglich Ernährung, Bekleidung und Unterkunft, ferner bezüglich der administrativen Kontrolle der diese Dienstzweige umfassenden Wirtschaften; b) die mit der Budgetgebarung im Zusammenhang stehende Liquidierung und Geldanweisung sowie die Rechnungskontrolle über alle Zweige des Verrechnungsdienstes. Die Militärintendanz zerfällt daher in zwei Gruppen: a) Militärintendantursbeamte, b) Militärrechnungsbeamte. Den Militärintendanzdienst besorgen beim Kriegsministerium die ökonomische Sektion, die Fachrechnungsabteilung und im Mobilisierungsfall auch noch die Kriegsrechnungsabteilung; bei us) KA KM Präs 45-16/44 ex 1882. ui) KA MKSM 38-3/18 ex 1882. ii®) KA KM Präs 45-2/4 ex 1884. Nach der Meinung Bylandts ließ „die Erkenntnis, daß eine zweckentsprechende Organisation der Feldartillerie ohne vermehrte Auslagen im Ordinarium des Heeresbudgets überhaupt nicht durchführbar erschien, ... es 1882 ratsam erscheinen, größere Reformen in dieser Waffe einem geeigneteren Zeitpunkt vorzubehalten.“ Mit diesen Änderungen wurde 1884/85 begonnen. ii») KA KM Präs 45-16/48; MKSM 38-3/19 ex 1882.