Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
264 Franz Hlavac teilweise als vertraulich bezeichnen und bitte deshalb, daß nur die von ihm als nicht vertraulich bezeichneten Mitteilungen ins Protokoll aufgenommen würden 103). Nach einem Überblick über die Genesis der Frage unterzog der Ausschuß die einzelnen Titel des Voranschlages einer eingehenden Prüfung und beschloß, diese in dem von der Regierung beantragten Ausmaß ohne Abstrich der Delegation zur Annahme zu empfehlen. In der 2. Sitzung der Delegation des Reichsrates am 10. November erklärte Bylandt, daß die bezüglich der Mobilisierung gemachten Erfahrungen und die darüber angestellten Studien zu der Überzeugung geführt hätten, daß eine Verbesserung der Verhältnisse nur möglich sei, wenn das bestehende Korpssystem im Sinne einer möglichst territorialen Korpsbildung erweitert werde 104). In der Debatte stellte der Delegierte Sturm fest105), der Budgetausschuß habe den Bericht des Kriegsministers ohne jede Debatte hingenommen. Bedenke man aber, daß das vorliegende Budget für eine in der Reorganisation begriffene Armee bewilligt werden solle, erhöhe sich die Bedeutung dieser Bewilligung. Er forderte daher auf, die Grundlagen der Reorganisation in Erwägung zu ziehen, soweit diese in den Wirkungskreis der Delegation falle. Er hege militärische Bedenken, da die neue Organisation dadurch charakterisiert sei, „daß sie den Rahmen vergrößere und dessen Inhalt verkleinere, die Anzahl der Regimenter erhöhe und ihren Stand herabsetze“. Die Organisation habe außerdem einen Übergangsnachteil, da eine beträchtliche Anzahl gemischter Regimenter aus österreichischen und ungarischen Staatsangehörigen gebildet werde, deren wehrgesetzliche Grundlage ihm zweifelhaft erscheine, da nach § 32 des Wehrgesetzes jeder Wehrpflichtige in das Regiment seines Ergänzungsbezirkes einzustellen sei, was aber bezüglich der Einteilung ungarischer Truppenteile in österreichische Regimenter nicht gesagt werden könne. „Staatliche“ Bedenken hege er darüber, ob die neue Organisation der Armee nicht Gefahren für die Einheit der Armee und in Konsequenz dessen auch für die Einheit des Staates in sich berge. Bylandt habe zwar erklärt, daß die deutsche Kommando- und Dienstsprache als unentbehrliches Bindemittel der einheitlichen Armee in Zukunft aufrecht erhalten werde 1(>6), er bezweifle aber, daß es möglich sei, diese Absicht festzuhalten. Wenn man bedenke, daß die Korps in ihren Länderbezirken liegen würden, daß sie sich aus der Bevölkerung dieser Bezirke rekrutierten, so würden die Wehrpflichtigen in diesem Korps nur wenig oder keine Gelegenheit haben, die deutsche Sprache zu erlernen. Es würden so höchst patriotische, nationale Korps entstehen, aber keine einheitliche österreichische Armee mit der verbindenden deutschen Dienstsprache. Er müsse erklären, daß die Linke für die Forderungen der Kriegsverwaltung, wenn auch unter leichtem Zwang, stimmen werde, daß sie „aber jede Verantwortung für die neugeschaffene Organisation der Armee ablehne“ 107). !°3) HHStA Delegationen des österreichischen Reichsrates, Präsidialakten 14. i°4) vgi. kA KM Präs 45-16/1 ad II (Denkschrift für den Gebrauch bei den Delegationen). >05) HHStA Delegationen des österreichischen Reichsrates, Präsidialakten 14. io») Vgl. KA KM Präs 50-13/4, 10/4 ex 1883. io?) HHStA Delegationen des österreichischen Reichsrates, Präsidialakten 14.