Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
Armeereorganisation 1881—1883 255 Übungen für dieses Jahr und verlangte die Ermittlung der als Extraordinarium zu beantragenden Summe, worüber er dann den gemeinsamen Ministerrat und die beiden Ministerpräsidenten befragen werde. Am 17. Juni setzte sich Bylandt mit den beiden Landesverteidigungsministern in Verbindung und teilte ihnen mit, daß er eine mündliche Verhandlung spätestens zwischen dem 20. und 24. Juni für notwendig erachte, um sie über die Grundzüge der Reform zu informieren53). Auf dem Konzept dieser Einladung riet der Kaiser davon ab, dem ungarischen Minister ein Promemoria zu übergeben, „da man vor Indiskretionen nicht sicher wäre“. Eine schriftliche Aufzeichnung über das Datum und den Inhalt der Besprechung liegt nicht vor, doch muß diese Verhandlung bereits vor dem 24. Juni stattgefunden haben, da Welsersheimb in der Sitzung des österreichischen Ministerrats vom 24. Juni bereits eine Mitteilung über die Motive der Heeresorganisation machte54), die zur Kenntnis genommen wurde. Bei der am 28. Juni in Budapest abgehaltenen Ministerkonferenz informierte der ungarische Minister für Landesverteidigung, Szende, eingehend über die neue Heereseinteilung 55). Nachdem sich die Ministerkonferenz von der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Heereseinteilung überzeugt hatte, ermächtigte man Tisza, bei dem am 29. Juni stattfindenden gemeinsamen Ministerrat im Namen der ungarischen Regierung zuzustimmen. Nach Abhaltung dieses gemeinsamen Ministerrates am 29. und 30. Juni56) genehmigte der Kaiser mit Handschreiben vom 30. Juni 1882 die Neuorganisation 57). * Der in der Konferenz vom 10./11. Juni vorgebrachten Anregung Becks entsprechend, sandte Bylandt am 12. Juli ein Memorandum über die bevorstehenden Reformen an den Minister des Äußeren Grafen Kálnoky, damit dieser im Sinn der Intention des Kaisers gegenüber der deutschen Regieten von ungarischer Seite Bedenken auf. In der ungarischen Ministerkonferenz vom 28. Jänner 1883 faßte man angesichts der Differenzen über diese Frage folgenden Beschluß: Der Landesverteidigungsminister habe Bylandt zu erklären, daß angesichts dessen, daß eine solche Verfügung vom militärischen Standpunkt nicht nur nicht notwendig, sondern auch nicht wünschenswert sei, überdies aucn politische Gründe eine derartige Verfügung nicht erheischten, die ungarische Regierung eine Verhandlung über diesen Punkt einstweilen nicht für motiviert erachte (HHStA Ungarische Ministerratsprotokolle 1883). 53) KA KM Präs 45-16/4 ex 1882: Memorandum über die Reformmaßnahmen. 64) Allgemeines Verwaltungsarchiv Wien, Ministerratsprotokolle 1882, Fasz. 14 KZ 66. 55) HHStA Ungarische Ministerratsprotokolle 1882. ««) HHStA PA XL 293 KZ 68. 57) KA MKSM 38-3/2 (Konz.); KM Präs 45-16/10 n. 4281 ex 1882 (Orig.).