Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
Levante-Konsulate im Vormärz 209 einen Voranschlag zu erstellen, der neben den Auslagen für Post, Kanzlei, Miete und Personal auch die Kosten für den Ankauf der offiziellen Zeitung, der Erlässe über Handels-, Schiffahrts- und Sanitätsangelegenheiten sowie der Kurs- und Preistabellen enthalten sollte43). Der Finanzbedarf der Ämter durfte keinesfalls durch die Ausstellung von Wechseln gedeckt werden, entweder sollte das Gubernium Bargeld überweisen, oder — was noch günstiger schien — bei einem österreichischen Handelsoder Bankhaus am Ort ein Kredit aufgenommen werden 44). Da 1826 ein Ende des Prozesses von Peter Choch, dem Konsul von Saloniki, nicht abzusehen war und eine provisorische Leitung des Amtes durch den Kanzler Piazza auf Dauer untragbar schien45 *), vertrat die Hofkammer die Ansicht, die günstigste Lösung wäre, den Posten mit einem besoldeten Konsul zu besetzen. Choch wurde abgesetzt, obwohl sich die Anklage gegen ihn später als nicht stichhaltig erwies 40), das Gubernium in Venedig schlug den Gubernialsekretär Alderamo Ceccopieri zum Konsul in Saloniki vor47), der durch kaiserliche Entschließung vom 2. November 1826 provisorisch mit diesem Posten betraut wurde. Auch im Konsularbezirk Albanien wurde 1826 eine neue Regelung getroffen, obwohl die Vizekonsulate in Skutari und Durazzo für den österreichischen Seehandel nur untergeordnete Bedeutung besaßen. Seit die österreichische Cabotagelinie 1823 bis zu den Jonischen Inseln ausgedehnt worden war48), hatten die Häfen wohl an wirtschaftlicher Bedeutung für die Monarchie gewonnen, darüber hinaus bestand jedoch wegen der Nähe der Grenze Interesse an einer entsprechenden Vertretung bei den in diesem Gebiet sehr selbstherrlichen türkischen Behörden. Allerdings konnten die Vizekonsuln Tedeschini in Durazzo und Ballarin in Skutari von ihren Amtseinkünften nicht leben, Ballarin war sogar die Einhebung der Gebühren vom Pascha untersagt worden, da ihn sein Pfortendiplom dazu nicht berechtigte. Um die Dienstauslagen der beiden Ämter zu decken, erhielten die Konsuln durch kaiserliche Entschließung vom 30. Dezember 1825 eine jährliche Unterstützung von 1000 fl. bewilligt, gleichzeitig wurde der Cottimo in beiden Häfen aufgehoben 49) und die neue Tonnagegebühr eingeführt. Nach dem Frieden von Adrianopel drängte der Internuntius auf weitere Reformen im Konsularwesen; vor allem mußte eine neue Regelung für «) HKA Kommerz 17 1827/195, August. 44) Ebenda 17 1831/40, Mai und 147, November. «) FA Präs. 1826/5097 und 6272. 45) FA Kommerz 17 1831/57, November. 4?) FA Präs. 1826/3972. 48) Angerlehner Schiffsverkehr 43 f. 4») FA Kommerz 17 1832/162, Oktober; Ballarin erhielt durch kaiserliche Entschließung von 1832 Dezember 5 weitere 500 fl. jährlich bewilligt: ebenda 17 1832/81, Dezember. Mitteilungen, Band 27 14