Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
Levante-Konsulate im Vormärz 201 reichischen Konsuln in der Levante während dieser Jahre eine schwere Einbuße ihrer Einnahmen hinnehmen mußten und schließlich nur noch die Kanzleitaxen erhielten, legte in den wichtigeren Handelsplätzen keiner sein Amt zurück, sie setzten von ihem Privatvermögen zu, um den Dienst weiterführen zu können. II Sobald Österreich wieder über eine nationale Handelsflotte verfügte, wurden die Pläne zur Neuordnung des Konsularwesens wieder auf gegriffen. Bereits im August 1814 befürwortete der Internuntius Stürmer die Aufstellung besoldeter National-Konsuln, und die Hofkammer stellte den Antrag, einen Teil der Gebühren für den Staat einzuziehen und davon die Konsuln zu bezahlen. Die Staatskanzlei riet aber zum Zuwarten u), vor allem schien der Vorschlag des Gesandten aus finanziellen Gründen nicht annehmbar, solange kein Überblick über den Seehandel und damit über die Einkünfte aus dem Cottimo gewonnen werden konnte. Stürmer hatte für die Besoldung der Generalkonsuln in Aleppo, Smyrna und Kairo je 10.000 fl. Jahresgehalt, für die Konsuln in Saloniki, Patras, Acre und Du- razzo je 7000 fl., für die Vizekonsuln in Chios, Zypern, Kreta, Tinos, Alexandria, Skutari, Adrianopel und bei den Dardanellen, sowie für die Generalagenten in Algier, Tunis und Tripolis je 4000 fl. vorgeschlagen; zu den Kosten von 102.000 fl. für die Besoldung der Amtsleiter wären noch die Ausgaben für das untergeordnete Personal und den Sachaufwand gekommen. Allerdings lieferte der Internuntius auch gleich Argumente für die Ablehnung der Neuordnungspläne: es wäre undankbar, den Konsuln, die jahrelang ohne Entschädigung ihre Ämter geführt hätten, die zu erwartenden hohen Einkünfte aus dem Cottimo zu entziehen; auch er selbst habe jahrelang auf seinen Anteil, der einen Teil seines Gehaltes darstelle, verzichten müssen; der Cottimo stelle ohnehin keine drückende Abgabe dar, da er meist auf eingeführte Güter, also auf türkische Untertanen, entfalle und überdies nach dem veralteten Zolltarif berechnet werde, wobei die türkischen Mautbeamten von den Kaufleuten „im voraus gewonnen“ seien. Der Gesandte riet daher abzuwarten, bis sich Handel und Schiffahrt konsolidiert hätten12). Auf die Widersprüche im Gutachten des Internuntius, nämlich den Konsuln einerseits ein hohes Einkommen aus dem Cottimo zu gewähren, andererseits den Zoll durch Bestechung oder veraltete Tarife niedrig zu halten, ging die Hofkammer nicht näher ein. Die Pläne ruhten bis 1818, dann wurde der Internuntius von der Hofkammer neuerlich aufgefordert, 11 11) HHStA Staatenabteilungen Ägypten: Note der Hofkammer 1815 April 19. 12) Hofkammerarchiv Wien (= HKA) Kommerz 17 1815/127, Mai (Orig.).