Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

198 Manfred Sauer kaum zum Lebensunterhalt gereicht haben, daher wurden die öster­reichischen Konsulate oft den Vertretern fremder Mächte oder wohl­habenden Kaufleuten übertragen. Bei diesem System war allerdings eine Förderung der österreichischen Schiffahrt und des Handels durch die Konsuln in Frage gestellt, da sie nur geringes Interesse zeigten, bei den Türken gegen überhöhte Zölle und willkürliche Abgaben einzuschreiten. Überdies hätten diese Konsuln bei energischem Einschreiten die Konkur­renz unterstützt, die Vertreter anderer Mächte jene im nationalen, die Kaufleute jene im privaten Bereich. Dennoch mußte immer wieder auf diesen Personenkreis zurückgegriffen werden, weil keine anderen Be­werber zur Verfügung standen. Trotz heftiger Klagen über die Mißstände bei den österreichischen Konsulaten in der Levante 8) zeigte die Staats­verwaltung nur geringe Neigung, Verbesserungen durchzuführen, da der finanzielle Aufwand sich nicht zu lohnen schien, solange Handel, Schiffahrt und die Zahl der Untertanen in der Levante nur bescheidene Ausmaße erreichten. Die Situation änderte sich grundlegend, als Österreich durch die Erwer­bung Venedigs das Erbe der Republik in der Levante antrat. Wenngleich die in Korrespondenz zwischen Hofkammer, Staatskanzlei, Hofkanzlei und den Behörden in Venedig und Triest erarbeiteten Pläne nach den Ge­bietsverlusten in den Jahren 1805 und 1809 aufgegeben wurden, ver­dienen sie doch Beachtung, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen die Grundlagen zur Neugestaltung des österreichischen Konsular Wesens in der Levante während des Vormärz lieferten 9). In zusammenfassenden Gutachten wurden Instruktionen über die Auf­gaben und das Organisationsschema der Levante-Konsulate erstellt. Zu den dienstlichen Pflichten der Konsuln zählte die Verteidigung der durch Verträge und Gewohnheiten erworbenen Handelsvorteile, die Gerichts­pflege und Polizei über die österreichischen Untertanen und eine rasche und ausführliche Berichterstattung über die Handelsverhältnisse. Als erste organisatorische Maßnahme wurde die Auflösung der venezianischen Kon­sulate an jenen Orten verfügt, an denen bereits kaiserliche Konsuln resi­dierten; die entlassenen Konsuln sollten, falls sie vertrauenswürdig schie­nen, bei Neubesetzungen berücksichtigt werden. Ausländern war nach Möglichkeit kein Konsulat anzuvertrauen, besonders nicht osmanischen Untertanen. Um eine gleiche und planmäßige Ausbildung künftiger Kon­suln sicherzustellen, sollten an der Orientalischen Akademie zusätzliche Stiftungsplätze eingerichtet und der Lehrplan des Institutes einer mög­lichen Verwendung der Zöglinge im Konsulardienst angepaßt werden. 8) Adolf Beer Die österreichische Handelspolitik im 19. Jahrhundert (Wien 1891) 398. 9) Eine Zusammenfassung der Korrespondenz über die Neuordnung des Konsularwesens findet sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (= HHStA) Staatskanzlei Interiora 1, Konvolut Konsularwesen.

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