Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

THOMAS, Christiane: „Moderación del poder“. Zur Entstehung der geheimen Vollmacht für Ferdinand I. 1531

106 Christiane Thomas Von der ostensiblen Vollmacht sind ähnliche Vorstufen nicht auffindbar: Neben der kalligraphischen Originalurkunde existieren lediglich drei zeit­genössische Abschriften —, das Ringen um die Endredaktion läßt sich hier nicht aufdecken18 *). Verfasser, eventuell auch Korrektoren der mit der Publicatio recognoscimus et notum facimus tenore presentium univer­sis“ 1!l) allen Reichsangehörigen kundgemachten Bestimmungen bleiben im Dunkel. Im Gegensatz dazu sollte die Februar-Instruktion „allein zwi­schen E. L. unnd unns und unnsern beder thails gehaimsten rethen unnd dienern in der gehaime“ 20) bekannt sein. Dem anonymen Autor des Erst­entwurfs kann aber der Name des überragenden Staatsmanns Granvel- la21) als Überarbeiter zur Seite gestellt werden. Offen ausgewiesener Text eines nicht genannten Urhebers und unpublizierter, einigen wenigen geläufiger Wortlaut, — das sind die Unterlagen für die Reichsverwaltung durch den neuen König. II Um der Gefahr zu begegnen, diese beiden Gewaltbriefe isoliert von den Faktoren zu sehen, die zur Abfassung führten und während der langen Zeit der schriftlichen Fixierung wirksam waren, ist es notwendig, einen Blick auf das Geschehen der ersten Monate des Jahres 1531 zu werfen. Die Tage unmittelbar vor und nach der Wahl waren von einer geradezu hektischen Verhandlungstätigkeit erfüllt. Der Veröffentlichung des „De­cretum electionis“ durch die Kurfürsten am 5. Januar folgte am 6. der Ab­schluß eines Defensivbündnisses, das Ferdinand und seine Wähler zum Schutz aller Beteiligten vor Angriffen der Wahlgegner für unerläßlich er­achteten. Vom 7. Januar, dem Tag, an dem Karl die Wahl ratifizierte und alle Reichsstände zur Anerkennung aufforderte, datiert auch die Wahl­kapitulation, die das Resultat der Beratungen (vom 1. bis 4. Januar) zwi­schen Wahlkandidat und zur Wahl Berechtigten (und mit diesem Akt Ein­verstandenen) verkörperte 22). Noch am 7. brachen die Brüder nach Aachen auf, wo am 11. die Krönung stattfand 23). Unmittelbar danach setzte man 18) Sämtliche Überlieferungsformen: Karl an Ferdinand, 1531 Januar 16 Utrecht: FK 26 n. 457 a und HHStA Reichsregister Ferdinands I. 2 fol. 44 v—46 v. 19) Ebenda 27 n. 457 a/1. 20) Karl an Ferdinand, 1531 Februar 10 Brüssel: FK 34 n. 457 b/1. Neben Granvella ist darunter vor allem Ferdinands Kanzler Bernhard Cles, Bischof von Trient, zu verstehen, während keiner der erhaltenen Briefe Ferdinands an Maria 1531 die Schwester als Mitwisserin einbezieht. 21) D u r m e Perrenot de Granvelle 285. 22) Alle Verträge: FK 7 n. 447/1; kopiale Überlieferung: HHStA ME A WuKA 3/B fol. 84 v—103 r. 23) P e s 1 Warhajftyge verzaichnüs o. S.

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