Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HEISS, Gernot: Die ungarischen, böhmischen und österreichischen Besitzungen der Königin Maria (1505–1568) und ihre Verwaltung
Besitzungen der Königin Maria (1505—1558) 89 1547 starb Bernhard Beheim auf seinem Gut Lengenfeld bei Langenlois (Niederösterreich)126). Er hatte in den letzten Jahren seines Lebens Ferdinand mehrmals als Rat gedient, so, als Ferdinand nach der Übernahme des Neusohler Kupferhandels (1546) dort eine Münze zu errichten plante 127). Erst Anfang 1548 in Augsburg, als Ferdinand auch wegen der Güter in Ungarn und Österreich mit Maria übereinkam, konnte er die Schwester überreden, mit Rücksicht auf die treuen Dienste, die ihr einst die Witwe Beheims als Kammerjungfrau geleistet hatte, und auf deren sieben Kinder alle weiteren Forderungen gegen die Erben Bernhard Beheims aufzugeben. Der Rechtsstreit wurde damit beendet und die Vormundschaft über die sieben unmündigen Kinder dem steirischen Landeshauptmann Hans von Ungnad und dem Kammerrat Melchior von Hoberg übertragen128); Königin Maria bekam alle Geschäftspapiere ihres gewesenen Ober kammergrafen 129 *). Es dürfte leicht gewesen sein, in der Amtsführung der mit der Verwaltung der ungarischen Besitzungen und Einkommen betrauten Personen Ansatzpunkte für ein Vorgehen gegen diese zu finden. Die Beamten konnten sich nicht immer an Instruktionen halten, als einige der Güter in den Kriegswirren ganz oder zeitweise verloren gingen und die Verhältnisse undurchsichtig waren; viel blieb dabei der persönlichen Entscheidung, freilich auch dem Machtstreben überlassen. Beheim hatte ungehindert eigene Interessen mit jenen seiner Herrin vermischen und gleichzeitig vertreten können und wurde solange von der Königin unterstützt, bis seine Gegner in Marias Finanzverwaltung zentrale Positionen übernommen hatten. Es fällt auf, daß Maria nach Beheims Entlassung auch noch gegen zwei andere hohe Beamte in den Bergstädten (gegen den Kremnitzer Unterkammergrafen Johann Dobraviczky und gegen den Unterkammergrafen von Schemnitz Peter Hildebrand) prozessierte, und daß auch in diesen Fällen die Erben der beiden, als sie gegen die Härte der Forderungen Einspruch erhoben, durch die Räte Ferdinands in Schutz genommen wurden 13°). Durch die Entlassung Beheims ergab sich ein wesentlicher Unterschied in der Verwaltung der Einkommen Marias in Österreich und Ungarn, da sie Erben und über die Versorgung der Witwe und ihrer 7 Kinder, s. d. (1548) Augsburg: Kopie im HHStA Ungarn 346 „Proces“ etc. fol. 47 ff. 12ß) Schönherr Franz Schweygers Chronik 57. 127) Günther P r o b s z t Die Bergstadt Neusohl als Münzstätte in Numismatische Zeitschrift 72 (1947) 70 ff. 122) Siehe Anm. 125. 129) Maria an ihre Bevollmächtigten zur Übergabe der Güter in Ungarn und Österreich, 1548 Mai 13 Binche: Or. im HHStA Ungarn 344 fol. 177 ff. 13°) Siehe ausführlich dazu im zweiten Teil dieser Arbeit den Abschnitt über die sieben Bergstädte.