Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295
78 Werner Köfler Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß die landesfürstliche Siegelurkunde nicht in Konkurrenz zum Notariatsinstrument tritt. Meinhard bedient sich desselben überall dort, wo es auf Grund der bisherigen Entwicklung die herrschende Beurkundungsart war (also im Bereich des Bistums Trient inclusive Bozen), ohne es durch seine Siegelurkunde verdrängen zu wollen; ja er verwendet es römischrechtlichem Denken gemäß auch zur Publizierung seines Testaments. Selbstverständlich ist es auch die gegebene Beurkundungsart von zweiseitigen Verträgen mit italienischen Vertragspartnern. V Der in den meisten Fällen 08) vorherrschende nüchterne Amtston und der offensichtliche Wunsch einer präzisen und allgemein verständlichen Darstellung des Sachverhalts findet im Format seine Entsprechung. Das Kleinformat, zunächst sicherlich ein Relikt aus Zeiten primitiverer Kanzleiverhältnisse, wird dann — beeinflußt von dem Schriftverkehr der Finanzverwaltung, vor allem des Rechnungswesens mit seinen Anweisungen und Quittungen — zum herrschenden Format. 75% aller erhaltenen sicheren Kanzleiausfertigungen weisen eine Größe von durchschnittlich 9,5 h (mit Plica) : 20 b (natürlich der Breitseite nach beschrieben) auf, sind also etwas mehr als die doppelte Höhe breit. Die kleinste Urkunde ist 8 :17, die größte dieser Art 12 :22 cm. Daneben wurde ein größeres Format mit etwas weniger schmaler Form verwendet: ca 14 : 26 cm durchschnittlich; dieses Format weisen 8% der landesfürstlichen Urkunden auf. 17% der Ausstellungen erfolgten auf annähernd quadratischen Pergamentstücken, die kleinste dieser Art mißt 11 : 14 cm, die größte 21 : 27 cm. Das in südlicher Art bearbeitete Pergament herrscht vor, es ist vor allem bei kleineren Stücken eher unregelmäßig beschnitten, mit wenigen Ausnahmen") wurde eine mehr oder weniger breite Plica zur Befesti- 98 * ten bzw. des Belehnungs- oder Verpachtungsgutes: Bozen), 76 („Linticlar“), 138 („Villa Coradi“), 408 („Cimbria“), 612, 613 (Bozen), 778 (Villa Montagna), 844—-849 (um Bozen, Eisackau). 98) Für die Untersuchungen der äußeren und inneren Merkmale wurden folgende, zum größten Teil im Original erhaltene Urkunden herangezogen: Reg. 4, 5, 6, 20, 21, 26, 53, 58, 69, 72, 83, 93, 100, 101, 103, 111, 121, 137, 150, 157, 188, 193, 200, 201, 203, 204, 206, 212, 219, 226, 240, 247, 250, 254, 295, 307, 309, 311, 312, 313, 315, 322, 323, 325, 326, 337, 342, 343, 353, 356, 357,364,1283 Mai 4 Tirol, 385, 389, 407, 409, 412, 424, 427, 436, 437, 445, 447, 459, 460, 478, 495, 509, 510, 514, 534, 550, 557, 559, 569, 614, 615, 617, 618, 622, 629, 651, 682, 692, 701, 722, 740, 774, 787, 795, 802, 833, 836, 841, 868, 870, 871, 930, 933, 936. Die zahlreichen, nur in Regestenform überlieferten Stücke, von denen die meisten Kanzleiausfertigungen darstellen, konnten für diese Untersuchungen natürlich nicht verwendet werden. ") Reg. 193, 240, 247, 250, 356 aus den Jahren 1277, 1278 und 1282.