Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
KÖFLER, Werner: Beiträge zum Urkundenwesen Meinhards II. in den Jahren 1271 bis 1295
Urkundenwesen Meinhards II. 59 hards nachgetragen. Aber wie dem auch sei, wird man doch ruhigen Gewissens in diesem Verzeichnis (von Hand A) eine instruktive Quelle über den Umfang der „familia domus“ in den letzten Jahren Meinhards erblicken dürfen. Nun finden sich in Zusammenhang mit landesfürstlichen Schreibern hierin vier interessante Eintragungen: 1) „Item domino R(udolfo) notario personas VI“, 2) „Item magistro R(udolfo) de Misena II“, 3) „Item notario domusmet II“, 4) „Item servus Ludwici notarii“. Der Vergleich der Eintragungen über Rudolf (mit 6 Personen) mit voriger Aufstellung zeigt zunächst eine verblüffende Übereinstimmung. Bei Durchsicht des gesamten Inhalts der Liste kommen jedoch Bedenken. Es ist hier die Rede von Knappen, Wachdienst, Jagd, Spielleuten, Bedienung, Schneiderei, Küche, Backstube, Marstall, Schützen, Zimmerleuten u. a. An höherrangigen, namentlich Genannten sind nur Rudolf (von Isny), Magister Rudolf von Meißen, Hozaer (Küchenmeister), Ludwig (Kammerschreiber) erwähnt, und diese nur in Zusammenhang mit den ihnen zugeteilten Personen. Es wäre nun sehr eigenartig, wenn so verdiente, auch in diplomatischen und anderen Diensten bestens erprobte Leute wie Wilhelm, Dietrich von Pflugdorf, Heinrich von Klausen, Ulschalk von Hall ganz anonym und summarisch unter personas VI verzeichnet wären, Leute, die sicherlich selbst auch wieder eigene Diener gehabt haben. Das ist schwer denkbar! Ebenso fällt auf, daß der Hausschreiber und der Magister Rudolf von Meißen mit ihren „Bediensteten“ eigens aufscheinen, wo sie doch — zumindest der Hausschreiber — unter der Leitung des Protonotars stehen. Am meisten aber fällt die Tatsache ins Gewicht, daß bei der Ergänzung der Liste zu Zeiten der Söhne Meinhards vor allem der Posten bei Rudolf von Isny geändert wurde, obwohl gerade ab 1295 die Zahl der landesfürstlichen Notare um bedeutende Persönlichkeiten vermehrt wurde10). Man wird also doch die Eintragung bezüglich des Protonotars gleich aufzufassen haben wie die Stellen: „Item mag. R(udol- fo) de Misena II“, „Item notario domusmet III“, „Item servus Ludwici notarii“, nämlich als Angabe der Zahl der den Betreffenden zugehörigen Diener, Knechte, vielleicht auch Hilfsschreiber und dergl. So kann diese Liste der „familia domus“ als ein Verzeichnis der unter dem Schutz des Hausherrn stehenden, auf Schloß Tirol dem Hofleben dienenden Personen bezeichnet werden,ähnlich der „familia“ auf den Maierhöfen. Diesem dienenden Bereich des Hofstaates gehören die landesfürstlichen Notare nicht an, dagegen ist die Zugehörigkeit einiger Notare zur „familia ducis“ für die Zeit nach Meinhard bezeugt u). * ii) i«) Franz-Heinz H y e Geschichte der tirolisch-kärntnerischen Kanzlei unter der Regierung der Herzoge Otto, Ludwig und Heinrich aus dem Hause Görz- Tirol 1295—1310 (Prüfungsarbeit am Institut für österreichische Geschichtsforschung, Wien 1965). — Hinsichtlich der weiteren Kanzleientwicklung nach dem Tode Meinhards sei hier grundsätzlich auf diese vorzügliche Arbeit verwiesen, ii) Heuberger Urkunden- und Kanzleiwesen 130, 135.