Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
50 Max Weltin einen der Burggrafen, Otto Scheck, verrechnet auch Heinrich von Eisenburg über die Ämter Steyr, Rohr, St. Peter/Au und Aschbach 272). Im Gegensatz zur Rechnungslegung des Otto Scheck verzeichnet die des Eisenburgers keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben. Die Ausgaben beziehen sich ausschließlich auf die Herrschaft; es sind etwa die Besoldungen von „officiales“ und Jägern verzeichnet 273), die Burghut Betreffendes 274), sowie Transportkosten von Holz, Getreide, Wild usw. an den herzoglichen Hof in Wien 275). Vergleicht man damit die Ausgabenaufstellung des Otto Scheck, so fallen in erster Linie die schon erwähnten Deputate für den Eisenburger aus dem Rahmen. Es ist dabei von Gehilfen (domicelli) des Schwaben die Rede, er selbst stellt dem Mitburggrafen für den Empfang von Geld und Naturalien Quittungen aus 276). Wenn wir jetzt sehen, daß Heinrich von Eisenburg gleichzeitig auch sonst im Lande auf dem Sektor des Kammergutes tätig ist — er inspiziert 1330 und 1331 das Hallstätter Salzbergwerk — 277) dann wird klar, daß die Herzoge mit ihm offenbar einen Verwaltungsfachmann aus Schwaben eingesetzt haben, der vor allem in der Herrschaft Steyr (Wels war zu diesem Zeitpunkt verpfändet 278)) eine Reform in die Wege leiten sollte. Weitgehend vom Herzog abhängig und mit geringen persönlichen Bindungen zu dem von ihm zu verwaltenden Gebiet, konnte dieser Exponent einer neuen schwäbischen „Beamtengeneration“ den Habsburgern ähnlich gute Dienste leisten, wie 272) C h m e 1 Geschichtsforscher 2 212 ff. Otto Scheck rechnete am 15. Januar, Heinrich von Eisenburg am 30. April 1331 ab. Interessant ist, daß sich Otto Scheck auch noch zu einer Zeit als „datz Styr in der purge gesezzen“ bezeichnet (UBOE 6 109, 1333 Nov. 29 Garsten), zu der schon ein anderer als Burggraf bezeugt ist: am 1333 Juli 20 verrechnet bereits Otto Hauser als Burggraf von Steyr mit den Herzogen (C h m e 1 Geschichtsforscher 2 248 f). Es könnten hier ähnliche Verhältnisse Vorgelegen sein wie in Judenburg, wo auf dem Areal der Burg verschiedene Ritter Häuser, wohl zu Lehen, hatten. Dabei wäre zu überlegen, inwieweit hier Zusammenhänge mit der Burglehensbestätigung Dietmars von Steyr bestehen (vgl. Anm. 61). Dazu Fritz P o p e 1 k a Die Judenburger Ritterstadt und das karolingische Wehrsystem in MIÖG 62 (1954) 308. 273) Ebenda 213: „Item exposuit in frumento officialibus“; „item magistro Chuonrado et Helmwico venatoribus nostris 12 tál. pro duobus equis,“ usw. 274) Ebenda 213: „Item custoditoribus turrium 20 tal., item vigilatoribus 22 tal., item pro castricustodia 10 tal.“, usw. 275) Ebenda 212: „Item pro deductione avene de Styra versus Wiennam 6 tal.“, usw. 273) Vgl. Anm. 268. 277) Chmel Geschichtsforscher 2 210: bei der Abrechnung über das Amt Gmunden 1331 Februar 1: „Item pro expensis Heinrici de Waltse et Eysen- bergarii in examinatione montis 26 tal. 5 sol.“; 1 33: 1330 Januar 29: „Item pro expensis Heinrici de Eysenberg in examinatione montis ...“ Heinrich S r b i k Studien zur Geschichte des österreichischen Salzwesens (Innsbruck 1917) 45 f hat keine Kenntnis von der Tätigkeit des Eisenburgers. 273) Eberstaller Burgvogtei 17; damit beantwortet sich auch Dopsch’s Frage, weshalb nicht auch der landesfürstliche Besitz um Wels gleichzeitig mit dem von Steyr verzeichnet worden ist (LFU 1/1 Einleitung 79).