Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
Kammergut und Territorium 37 den unter der Regierung Ottokars erworbenen Besitz nicht ungeschmälert halten, doch wird man hier anzunehmen haben, daß der Herzog ähnlich wie seinerzeit Leopold VI. den Tauschweg beschritten hat193). Auch in der Folgezeit ist ein Bestreben der Landesfürsten erkennbar, Inwärtseigen der Herrschaft in Lehen umzuwandeln 194). Die Herrschaftsorganisation hat Albrecht abermals verändert. Der „capitaneus Stirie civitatis“ war nur ein Intermezzo, das spätestens um die Mitte des Jahres 1282 beendet war 196). Der Grund dafür ist nicht schwer zu finden: der Kapeller war der mächtigste Mann im Lande ob der Enns und wäre wohl durchaus in der Lage gewesen, sich in der Herrschaft Steyr eine ähnliche Position auszubauen wie im Machland196). Aus einem Mandat aus der Zeit der Pfandschaft der Königin Elisabeth ersehen wir, wer an die Stelle des „capitaneus civitatis“ getreten ist. Damals (vor 1298) hatte nämlich Konrad Eisenbeutel versucht, in den Ämtern Pfriemreith und Maria Neustift widerrechtlich das Tothaupt einzutreiben, und die Herzogin beauftragte deshalb ihren Stellvertreter in Steyr, dagegen einzuschreiten 197). Dieser Stellvertreter ist aber weder ein „capitaneus“, „officialis“, Burggraf oder Pfleger, sondern einfach der „iudex de Sty- ra“ 198). Da er in einer Angelegenheit eingreifen soll, die zwei herrschaft- * 24 5 Linz) Konrad von Sumerau und Heinrich von Lonsdorf senden Herzog Albrecht ihr Recht an dem Hause zu Luftenberg auf; 4 63: (1287 Juli 3 Wels) Albrecht bestätigt die Mautfreiheit für Lambach; 4 72: (1287 August 29 Linz) Albrecht verleiht Ranshofen Mautfreiheit. Vgl. dazu auch die in Anm. 79 a angedeutete Möglichkeit. 183) Es scheint, daß Teile der Schenkung Ottokars von 1255 im Garstener Zinsregister des 13. Jahrhunderts verzeichnet sind (Konrad Schiffmann Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich unter der Enns 2/2 [Wien—Leipzig 1913] 9 n. 46; 10 n. 88). In den Urbaren des 15. Jahrhunderts fehlt aber jedweder Hinweis. i«4) UBOE 5 547: (1329 September 14) Marquard Preuhafen gibt König Friedrich einige Eigengüter auf und empfängt sie von ihm zu Lehen: „... daz ich main aigenz guet den hof ze Swetigowe (Schwödiau, Ortsgemeinde Gleink), den hof ze Chirchperch (GB Kremsmünster), zwei gueter ze obern Aspach (Oberaschbach, Ortsgemeinde Aschbach) und daz Selmerlehen (heute Einzelhof Selmayr, Ortsgemeinde Weißtrach) gegeben han ...“. iss) UBOE 3 547: (1282 Mai 16 Steyr) Revers Ulrichs von Kapellen für Garsten ohne Titel. i9«) Karl-Hans G a n a h 1 Versuch einer Geschichte des österreichischen Landrechts im 13. Jahrhundert in M1ÖG Erg. 13 (1935) 353 f. i9?) Julius Strnadt Die befreiten Ämter der Herrschaft Steyr in MIÖG 24 (1903) 647. 198) Ebenda: „Viro discreto D(ietrico) iudici in Styra fideli nostro ... Cum ius mortalium quod tothaupt dicitur in officio Neustift et Pfenurenreut per Chunradum Eisenpeutel aliquando indebite institutum ... statuimus (Elisabeth) ... quod idem ab hominibus duorum officiorum non repetas nec requiras ...“. Vgl. dazu Helmuth Feigl Die befreiten Ämter der Herrschaft Steyr in den Bauernkriegen des 16. und 17. Jahrhunderts in MOÖLA 6 (1959) 212 f Anm. 5 f. Zur Auflösung mit dem Namen Dietrich: HHStA AUR 1297 November 10 Wien: