Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

MIKOLETZKY, Lorenz: Vom Kaiserspital zum Klein-Mariazellerhof. 125 Jahre Hofkammerarchivgebäude

432 Lorenz Mikoletzky gebäude befindliche Hofkammerarchiv von dort weggebracht werden müßte, um den Platz für andere Zwecke frey zu bekommen“. Wichtig bei dieser ganzen Angelegenheit wäre aber die Lage in der Nähe der allgemeinen Hofkammer und so wäre daran zu denken, .. ob nicht durch einen Neubau des an die Johannesgasse stossenden Theils des Mariazeller Hofes in drey oder 4 gewölbten Stockwerken unter Zuhilfnahme des daran stossenden Hofflügels des St. Anna Gebäudes, in welchem dermahl zwey wenig benützte Magazine des Normalbücher Verschleisses befindlich sind, ein solches Gebäude gewonnen werden könnte, welches zur Aufnahme der Hofkammer- Archivs-Akten dermaligen und künftigen Bestandes zureichend wäre...“ i3). Mit dieser Stellungnahme vom 17. März 1842 trat der lange schon ge­hegte Plan eines eigenen Archivgebäudes in ein entscheidendes Stadium. Mit 13. Juni erstellte Hankenberg einen 21 Seiten umfassenden Bericht „mit dem Projekte zur Dislozirung des Hofkammer-Archivs aus dem Hof­spitalsgebäude am Ballplatz in einen Neubau des Mariazellerhofes in der Johannesgasse“ 13 14). Mit der Bauplanung wurde Paul Sprenger beauftragt. Zu Hankenbergs Vortrag vermerkte der Hof rat der allgemeinen Hof- kammer, Freiherr Anton von Münch-Bellinghausen, am 6. April 1843: „Von den ... vorgelegten zwei Bauentwürfen habe ich mich für denjenigen entschieden, welcher die Einbeziehung des linken Hoftraktes des St. Anna- gebäudes in den Neubau ausschließt, weil dadurch der Vortheil erreicht wird, daß der Bau ausschliessend auf dem dem Kamerale eigenthümlichen Terrain geführt werde und auch die Dislokazion der Schulbuchverschleiß Direktion erspart wird. In der Disposizion der Räume des Aerargebäudes hat die einzige Abänderung einzutreten, daß in selbes auch die im Hofkammergebäude be­findliche Bibliothek zu übertragen seyn wird. Die Aufgabe der Dikasterial Gebäude Direkzion wird nun eine zweifache seyn: 1. Definitive Feststellung des Bauplanes mit den Ausmassen und Kosten­überschlagen. 2. Vorbereitungsmaßregeln zur Ausführung. Zu 1. habe ich zur Vermeidung der zeitraubenden Verfassung der Voraus­massen und Detailkostenüberschläge den Vorstand des Hofbaurathes beauf­tragt, das von mir genehmigte Projekt vorläufig bezüglich auf Zweckmässig­keit und technischen Werth zu prüfen und zu diesem Ende gemeinschaftlich mit der Dikasterial Gebäude Direkzion den Augenschein der bisherigen Lokali­täten des Archives und der Bibliothek bezüglich auf die Menge der Akten und Bücher und die Benützung der Stellagen im Vergleich mit den Projekten vor­zunehmen. Die Direkzion hat sich daher zu dieser Vornahme bereit zu halten und dabey zu überlegen, ob es möglich seyn wird, nebst der Bibliothek auch die Dikasterial Gebäude Direkzion, die im Projekte vorgesehen war, im Ge­bäude unterzubringen. Zu 2. wird die Direkzion baldmöglichst den Vorschlag erstatten, wohin die im gedachten Trakte des Maria Zellerhofes I befindlichen Behörden definitiv oder provisorisch zu übertragen wären ...“ 15). Hankenberg äußerte am 27. April 1843, „... daß der gemeinschaftliche Augenschein der bisherigen Lokalitäten des 13) Ebenda fol. 2 v. 14) fa Präs. 4375/1842 fol. 1. — Siehe Beilage. 15) FA Präs. 568/1843 fol. 6 f.

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