Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert

28 Max Weltin derem genaue Sicherstellungsbestimmungen für den Gewinn des Pächters: sollte jener etwa durch Kriege gemindert werden, verpflichtet sich der König einzuspringen140). Seitens des Königs wiederum sind technische Details wie Silbergehalt, Stückzahl usw. der auszuprägenden Münzen vorgeschrieben. Diese Bestimmungen ermöglichen es, Parallelen zum Landschreiber Konrad von Tulln herzustellen, dessen Wappen 1275/76 auf Wiener Pfennigen vorkommt, wobei bereits Luschin angenommen hat, daß der Tullner dadurch die Güte der ausgeprägten Münze garantiert hatte 141). Wir werden also auch beim Landschreiber diese Zweiteilung in den Päch­ter und Finanzier und den mit Verwaltungs- und Gerichtsbefugnissen aus­gestatteten Amtmann zu berücksichtigen haben142 143). Dopsch’s Vorstel­lungen von diesen Beamten scheinen demnach doch sehr stark vom Beamtenethos des 19. Jahrhunderts beeinflußt worden zu sein, und was er als wesentliches Merkmal für den Beamtenstatus der Schreiber hält, näm­lich die Verantwortlichkeit für ihre Amtsgebarung gegenüber Landesfürst und Landherren in Form eines von diesen zu erlangenden Absolutoriums, ist wohl nur eine Sanktionierung der Gewinne gegenüber den Ansprüchen von Drittpersonen 14s). Nach dieser, wenn man will, längeren Einleitung ist der notwendige Einblick in die obderennsische landesfürstliche Verwaltung gegeben, um eine richtige Beurteilung der im Haus-, Hof- und Staatsarchiv gefundenen Urkunde zu gewährleisten. Am 22. Juni 1273 144) fand in der Burg zu Steyr ein Taiding statt, bei dem Konrad von Volkensdorf dem Ulrich von Kapellen einen Hof und zwei Drittel eines anderen Hofes in Tobra (Gemeinde Pergkirchen) verkaufte 14S). Das Rechtsgeschäft ist allerdings an die Einwilligung des landesfürstlichen Lehens­herren, in diesem Fall König Ottokars II., geknüpft. Sollte der Kapeller die Zustimmung des Königs nicht erlangen (sie ist ihm am 17. Juli 1273 bei Preß­etc. quod dilecto fideli nostro E. magistro quondam monete per Bohemiam monetam Moravie cum iuribus et iudiciis pertinentibus ad eandem loca­vimus a data presencium usque ad festum beati Petri primo futurum et a festo beati Petri usque per unius anni circulum revolutum, pro quinque milibus talentorum nostre camere in subscriptis quatuor anni temporibus exsolven­dis ...“ 14°) Ebenda: „Promittimus preterea eidem magistro monete, quod si guerre alique emerserint in terra Moravie, propter quas dictus magister monete lucrum de ipsa moneta habere non posset, sibi pro modo vel quantitate damni, quod occasione guerrarum pateretur, volumus de debitis, quibus nobis tenetur, sicut expediens fuerit et nobis videbitur, defalcare.“ 141) Arnold Luschin Die Chronologie der Wiener Pfennige des 13. und 14. Jahrhunderts in SBWA 140 (1899) 6. Abhandlung 60. 442) Wie Anm. 62. 143) D o p s c h Finanzverwaltung 330 f. 144) Die Datierung zu „Jacobus minor“ ergibt sich aus der am 17. Juli er­folgten Belehnung zu Preßburg. Vgl. Anhang S. 55. 145) Im Gebiet zwischen der Narn und der Tobra hatten die Herren von Perg Besitz (UBOE 2 198: 1142 März 25). Es ist möglich, daß die Objekte zu

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