Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
HALLER, Brigitte: Kaiser Friedrich III. und die Stephanskrone
146 Brigitte Haller lieh in das Abkommen eingeschlossen, ebenso Giskra, den der Kaiser trotz des Waffenstillstands in seinem Kampf um oberungarische Burgen unterstützen durfte. Ein Nachtrag wahrte Wittowetz und dem Propst von Fünfkirchen das Recht, innerhalb von vier Wochen dem Vertrag beizutreten, sei es als Diener des Kaisers oder des Corvinén 294). Es ergab sich hier erstmals ein Problem, das nach dem definitiven Frieden zu schwerwiegenden Verwicklungen führen sollte. Sobald Friedrich auf Ungarn verzichtete, war es für Inhaber ungarischer Herrschaften notwendig, sich mit Matthias zu arrangieren — ungeachtet ihrer früheren Loyalität gegenüber dem Kaiser. Aus einer solchen Entscheidung erwuchs letztlich die Baumkircherfehde. Matthias protestierte zwar gegen den Waffenstillstand 295), fügte sich aber dann doch in die Verhandlungen. Auch seine Position war keineswegs völlig gesichert. Es fehlte ihm der Glanz der heiligen Krone. Einer nicht unbedeutenden Oppositionspartei konnte das immer Anlaß zum Widerstand gegen seine Herrschaft geben. Jetzt war es allerdings so weit, daß sich die ungarischen Unzufriedenen eher an Podiebrad, der in der letzten Zeit sehr an Prestige gewonnen hatte, als den Kaiser wendeten 29e). Für Matthias schien ein Ausgleich auch besonders wichtig wegen der gefährlichen Entwicklung an der Türkenfront. Da beide Parteien nun am Abschluß eines Friedens interessiert waren, stand erfolgversprechenden Verhandlungen nichts mehr im Weg * 297). Im März 1462 erschien Bischof Johann Witéz als ungarischer Unterhändler am Kaiserhof in Graz, wo er offiziell nicht Matthias, sondern die Stände vertrat. Unter Anwesenheit des Erzbischofs von Kreta erzielte man rasch eine vorläufige Übereinkunft 298). Nach dieser sollte Friedrich als Ersatz für den in den Kämpfen mit Ungarn erlittenen Schaden, die Kosten für die Erziehung des Ladislaus und die Bewahrung der Krone 80.000 Gulden erhalten. Die Schlösser Forchtenstein, Kobersdorf, Eisenstadt, Güns und Rechnitz sollte er in seinem Besitz behalten, Ödenburg aber ohne weitere Entschädigung an Ungarn zurückgeben. Der Kaiser ist außerdem lebenslänglich zur Füllung des ungarischen Titels berechtigt, adoptiert Matthias und sichert 2M) HHStA AUR 1461 September 6. Kurz Friedrich IV. 2 224 ff n. XXIX; C h m e 1 Regesta n. 3898 ;Lichnowsky7 Reg. 594. 295) Brief an Georg von September 14 bei Teleki Hunyadiak kora 11 (1855) 19 ff n. CCCXXV und Mátyás király levelei. Külügi osztály, hg. von Vilmos Fraknói 1 (Budapest 1893) 15 ff n. 11. 206) In diesen Zusammenhang gehört die sogenannte Relatio nuntii Apostolid: Martinus Georgius Kovachich Scriptores rerum Hungaricarum minores 2 (Budae 1798) 13 ff. Vgl. oben S. 125. 297) Zum Folgenden vgl. Hoffmann Beziehungen 1458—1464 37 ff und Fraknói Mátyás király örökbefogadása 1—31. 29S) Inseriert in die Urkunde 1463 Mai 7 bei T h e i n e r Vetera monumenta 2 376 ff.