Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

GASSER, Peter: Triest und Marseille. Merkantilmaritime Beziehungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Triest und Marseille 271 fahrt wurde auf dieser Route durch das Vorgehen der sardinisch-piemon- tesischen Seebehörden insoferne behindert, als von allen, die Häfen dieses Königreiches anlaufenden Schiffen eine Abgabe, das sog. „Droit de Ville- franche et de Monaco“, eingehoben wurde. Dieses Recht hatte sich Piemont in dem mit Frankreich 1696 zu Turin geschlossenen und in Rijswijk bestätigten Frieden Vorbehalten. So mußte das zur See mächtige Frankreich seine Kauffahrer bis auf weiteres durch die Zahlung einer beträchtlichen Summe loskaufen. Als nun österreichische Handelsschiffe an der ligurischen Küste auf­kreuzten, liefen in Wien bald heftige Beschwerden über die sardinische Forderung ein. Diesbezügliche Klagen des österreichischen Konsuls in Ge­nua, Lottinger, wurden von Maria Theresia als berechtigt empfunden. Am 23. Dezember 1762 setzte sie die „Triester Commercial Haupt Intendenza“ von der beabsichtigten Intervention in Turin in Kenntnis. „Wir erkennen ..heißt es in ihrem Schreiben, „die Wichtigkeit einer solchen sorgfältigen Vorsicht, indem es allerdings noth wendig ist, zur Emporbringung, und Erleichterung Unseres Seewesens auf alle dienliche Mittel vorzudenken, und werden Wir, wo es auf derselben Beförderung und Unterstützung bey auswärtigen Höfen ankommt, durch Unsere ge­heime Hof, und Staats-Canzley das nöthige ankohmen lassen ...“ 3). Dem Beispiel Frankreichs folgend — offenbar hatte Versailles mit Piemont-Sardinien dieses leidige Problem inzwischen positiv gelöst — hielt die Monarchin eine befriedigende Lösung auf dem Verhandlungs­wege möglich. Sie behielt recht. Fortan fand das „Droit de Villefranche“ auch auf österreichische Fahrzeuge keine Anwendung mehr. In den Jahren der französisch-österreichischen Allianz wurden wieder­holt zwischen Wien und Versailles Handelsgespräche geführt, auf die, so­weit sie die küstenländische Schiffahrt und Triest betreffen, hier einge­gangen werden soll. Ein diesbezüglicher konkreter Vorschlag wurde im Jahre 1764 durch den Freiherrn Johann von Fries in Paris unterbreitet. Demnach sollten über Triest Seiden- und Galanteriewaren, Zucker, Kaf­fee, Farbstoffe sowie provengalisches Olivenöl eingeführt und Metallwa­ren wie Kärntner Sicheln, steirische Sensen, Messing, Kupfer und ungari­sche Schafwolle exportiert werden. Fries war, wie aus einer Weisung an die Geheime Hof- und Staatskanzlei vom 17. April 1764 ersichtlich ist, nicht befugt, unter allen Umständen auf den Abschluß eines Handelstraktates zu bestehen. Den Besprechungen gestand man in Wien zunächst nur den Charakter informativer „Comercial-Betrachtungen“ zu4). Art des Vorge­hens und Auswahl der mit der Verhandlungsführung betrauten Persön­lichkeit waren glücklich. 3) HKA Lit. Kommerz 661/rot fol. 80 v—81. 4) Ebenda fol. 83 ff; Foliierung hier, wie eingangs im Faszikel vermerkt, fehlerhaft.

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