Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky

FICHTENAU, Heinrich: Archive der Karolingerzeit

Archive der Karolingerzeit 17 wurde die Urkunde über eine Schenkung an die Kirche von Ravenna ebendort „in scrinio ante armario (!)“ ausgestellt, was ihr Herausgeber Jan-Olof Tjäder7) mit „in der Kanzlei vor dem Archiv“ übersetzt. Die Stellen, die er zur Begründung dessen anführt, verweisen aber auf eine spätere Epoche 8). Gerade aus Ravenna haben wir ein Zeugnis dafür, daß zwei Generationen später ein eigenes erzbischöfliches Archivgebäude be­stand. Im Bericht über die Regierung des Erzbischofs Damian (692—708) heißt es: „Eo tempore archivus ecclesiae istius ab igne cuncrematus est, et ibidem multa monumina flamma consumpsit, et multa a malignis hominibus rapta sunt et absconsa. Tunc cungregatis omnibus sacerdotibus, sedit cum eis pontifex praedictus in Propina deditque anathema maledictionis, ut, quicumque ex prae­dictas haberet muniminubus et non redderet, illi anathema esset ...“ 9). Zum Glück für die Forschung unserer Tage ging nicht alles unter; gerade aus dem erzbischöflichen Archiv von Ravenna haben sich jene 36 Papyri erhalten, die einen der größten archivalischen Schätze des Frühmittelalters darstellen. Das „scrinium ante armarium“ des Papyrus 22 dürfte also vor der (erzbischöflichen) Bibliothek gelegen haben; die nähere Kennzeichnung läßt darauf schließen, daß wenigstens noch ein wei­teres „scrinium“ bestand, und es ist nicht ausgeschlossen, daß dieses mit dem Archiv verbunden war. Unter den Zeugen unseres Papyrus tritt ein „vir clarissimus“ Vitalianus auf, von Beruf „exnumerarius scrinii cann.“, was Tjäder mit „canonum" auflöst und mit „ehemaliger Rechnungsbeam­ter in der Kanzlei für die regelmäßigen Abgaben“ übersetzt10 *). War der pensionierte Beamte in sein ehemaliges Büro gekommen, um dort Zeugen­schaft abzulegen? Für die karolingische Zeit ist die Gleichsetzung von „armarium“ und Archiv, wie wir schon angedeutet haben, durchaus gegeben, wenn etwa Alchvine zwar Sopraporten-Inschriften für Scriptorium und Bibliotheks­räume dichtete, nicht jedoch solche für einen ArchivraumM). Der in St. Gallen verwahrte Klosterplan verzeichnet Scriptorium und Bibliothek, r) Die nichtliterarischen lateinischen Papyri Italiens aus der Zeit 445—700 Bd. 1 (Skrifter utgivna av Svenska Institutet i Rom, 4°, XIX/1, Lund 1955) 366 f Z. 62 (des Papyrus 22). 8) Tjäder Papyri 470 Anm. 13. Hier werden vermischt Stellen für ar­marium = Archiv und armarium — Bibliothek wiedergegeben. 8) Agnellus Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis (MGH Scriptores rerum Langobardicarum, Hannover 1878) 365 f c. 134. 1(!) Tjäder Papyri 366 f Z. 51. ii) MGH Poetae latini aevi Karolini, ed. Ernst Dümmler 1 (Berlin 1881) 320 n. 94: „Hic sedeant sacrae scribentes famina legis ...“ usw.; ebenda 332 n. 105 mit der Überschrift „Ubi libri custodiantur“: „Parvula tecta tenent caelestis dona sophiae ...“. Bei dem ersten Zitat handelt es sich um das Schreibbüro der Bücherschreiber, wie aus dem Text hervorgeht, nicht um die schriftliche Niederlegung von Rechtsgeschäften; natürlich kann diese dort ebenfalls besorgt worden sein und kann die Bibliothek Urkunden aufgenommen haben. Mitteilungen, Band 25 2

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