Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 25. (1972) - Festschrift für Hanns Leo Mikoletzky
OESTREICH, Gerhard: Zur parlamentarischen Arbeitsweise der deutschen Reichstage unter Karl V. (1519–1556). Kuriensystem und Ausschußbildung
228 Gerhard Oestreich fragen war prinzipiell abgelehnt worden, aber das Verhältnis der Konfessionen blieb ein Problem der politischen Ordnung des Reiches und damit eine Aufgabe des Reichstags, der quer durch die Kurien religiöse Parteien bildete. Evangelische Sondersitzungen hatten schon zuvor stattgefunden. Andererseits schlossen die katholischen Reichsstände die protestantischen von den gemeinsamen Sitzungen über die religiöse Frage aus. Die zukünftigen Reichsversammlungen wurden durch diese Spaltung bestimmt; die Struktur des Reichstags war durch neue Organe verändert. Karl V. versuchte 1547/48 nach dem Sieg über die Protestanten vergeblich, die neben den Kurien entstandenen „abgesonderte reth“ zu verbieten. Auf dem Reichstag von 1555 brachten die Verhandlungen zum Religionsfrieden die volle praktische Ausbildung der neuen Gremien, der späteren Corpora der Evangelischen und der Katholischen, noch „bevor sich diese Frage den Reichsständen als Verfassungsproblem stellte“ 23). Alle Aktenveröffentlichungen wie auch besonders die beiden großen Protokolle von Tetleben (1530) und Hornung (1555) bezeugen ferner Verhandlungen außerhalb der Kurien und der gemeinsamen Ständeversammlung. Sie wurden von den Ständen in der Gesamtheit oder einzeln mit dem Kaiser oder seinem Statthalter, König Ferdinand, und mit deren Kommissaren geführt. Daß dabei die monarchische Seite besonders aktiv und initiativ war, ist gleichfalls belegt, ob dies nun in befohlenen Audienzen beim Kaiser oder Statthalter geschah oder durch das vom Kaiser veranlaßte Auftreten einzelner Kommissare in den ordinari Räten und im Plenum, um neue Auffassungen, Propositionspunkte usw. mitzuteilen, oder schließlich durch Verhandlungen von Beauftragten der Kurien mit den Kommissaren24). Das politische Leben spielte sich also keineswegs nur in den und zwischen den beschließenden Ständeräten und im gemeinen Reichsrat ab. Die künftige Forschung muß sich auch diesem Teil der Reichstagshandlungen stärker zuwenden, um den Gang und die Mög23) Vgl. Wolff Corpus Euangelicorum 23. Die Entwicklung bis zum Augsburger Religionsfrieden 6—25. Anschließend die weitere Ausbildung der Cor- pora-Verhandlungen bis zur rechtlichen Anerkennung 1648. 24) Siehe die Literatur oben Anm. 4 und Heinrich Lutz Christianitas afflicta. Europa, das Reich und die päpstliche Politik im Niedergang der Hegemonie Kaiser Karls V. 1552—1556 (Göttingen 1964). Die Deutung der verhandelnden Stände für dieselbe Sache ist in der Literatur verschieden, z. B. Druffel-Brand i Briefe 4, 589 (der Vizekanzler hielt im Kurfürsten-Rate Vortrag); Ernst Briefwechsel 3, 388 (gemeinsame Sitzung mit Vortrag des kgl. Vizekanzlers). Auch auf der Ausschußebene konnten solche Verhandlungen zwischen Monarch und Reichstag stattfinden. 1526 z. B. erscheinen kaiserl. Kommissare im Großen Ausschuß: Friedensburg Reichstag 1526 373, oder König Ferdinand bittet 1555 Ausschüsse der drei Stände zu sich: Das Protokoll der auf dem Augsburger Reichstage von 1555 versammelten Vertreter der freien und Reichsstädte über die Reichstagshandlungen, mitgeteilt von Walter Friedensburg in Archiv für Reformationsgeschichte 34 (1937) 48.