Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

Kampf um die Weidenburg 21 rieh mit dem Vorwurf belastet, im „Privatleben eine klägliche Rolle“ gespielt zu haben118). Doch wurde zu wenig nach dem Grund für die Initiative Katharinas gefragt, bzw. nur das machtpolitische Moment ins Treffen geführt. Die verschiedenen Ansichten der Gatten hinsichtlich einer Bündnispolitik, der Einfluß, den Katharina auf einen Teil der Görzer Stände ausübte, ihre Antipathie gegen die CillierU9), die im übrigen auf Gegenseitigkeit beruhen dürfte, umreißen noch zu wenig. Die Klage Venutis „non é facile dare un giudizio oggetivo sull’azione dell’uno o dell’altra“ 12°) wird entkräftet, wenn der Urkundenkomplex der „Eheeinigung“ von Oktober bis Dezember 1443 nicht nur in Regesten­form verwertet, sondern in seinem vollständigen Wortlaut untersucht wird. Dies ist umso notwendiger, als sich hier der Schlüssel zum Ver­ständnis der Geschehnisse um die Weidenburg verbirgt* 120 121). Durch die „freundlich berednus und aynigung“ vom 21. Oktober 1443, die durch Bischof Georg von Brixen, Graf Ulrich II. von Cilli, Kammermeister Hans (Ungnad) und Anton Himmelberger, Vizedom von Kärnten, zwischen Heinrich und Katharina in Lienz vermittelt wurde 122), erfahren wir, daß Katharina sich mit ihrem Anhang veranlaßt sah, wegen großer „noturfft“ ihren Mann zu ihren und ihrer Kinder Händen auf Schloß Bruck einzu­kerkern. Mit den farblosen Worten von „menigerley ... gebrechen“ und dem Verzicht auf die Niederschrift von Heinrichs Protest, von Rede und Gegenrede, wird taktvoll über die gegenseitigen Anschuldigungen der Eheleute geschwiegen123). Aber sind diese „gebrechen“ nicht erkennbar, wenn all das beachtet wird, wozu sich Heinrich jetzt verpflichtet? Selbstverständlich wird eingangs versichert, daß niemand, weder von der einen noch der anderen Partei, künftighin wegen seiner bisherigen Überzeugung belangt wird. Interessanter sind die folgenden Details 124): Heinrich soll Katha­rina „liblich und fuerstlich halden mit irem hof und in ander weg als einer ns) Weingartner Die letzten Grafen 113. ii») wiesflecker Entwicklung 359. 120) v e n u t i Agonia 50. 121) Die oberflächliche Übernahme der Tatsachen bewirkte bei Autoren des 19. Jahrhunderts phantasievolle Irrtümer. 122) Die Eheeinigung liegt lediglich als Vidimus von 1443 November 28 vor, dessen Original zwar als Regest im Archivbehelf 331 (Repertorium des Görzer Archivs) fol. 192 r und im Repertorium XIV/1/6 des HHStA einge­tragen, in der Allgemeinen Urkundenreihe aber verschollen ist. So muß auf die ausgezeichnete Abschrift des 19. Jahrhunderts in HHStA Abschriftensammlung der österreichischen Urkunden 26 zurückgegriffen werden. i*s) Auch Aeneas klärt das Geheimnis der „gebrechen“ nicht, erregt aber durch die dunklen Worte „virum uxor ... horrendi criminis reum dixit“ (W o 1 k a n Briefwechsel 266) die Neugier seines Korrespondenzpartners. 124) Die wörtlichen Zitate geben wahrscheinlich nicht immer den lautge­treuen Text des 15. Jahrhunderts, da sie sich in Ermangelung des Originals nach der späten Abschrift und ihren kleinen Abweichungen in der Orthographie zu richten haben.

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