Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

GASSER, Peter: Triestiner Handel vor 1790. „Corpo Mercantile“, die Anfänge der Handelsbörse und die Opposition Fiumes

Triestiner Handel vor 1790 „Corpo Mercantile“, die Anfänge der Handelsbörse und die Opposition Fiumes Von Peter Gasser (Wien) Hader und Eifersucht, zwei auch unter den Triestiner Kaufleuten nur allzuoft anzutreffende Elemente, bewogen zunächst Maria Theresia, von der ursprünglich geplanten straffen Organisierung des „Corpo Mercan­tile“ Abstand zu nehmen. Sie befahl vielmehr, mit Handschreiben vom 29. Dezember 1752, dem Intendenzapräsidenten Grafen Niklas Hamil­ton, sich durch die verschiedenen Gruppen und Ansichten nicht verwirren zu lassen und „... bey nothwendig erscheinenden Berathungen“ nur die „verständigsten Handelsleute nach Gestalt der Dinge einzuvernehmen“ J). Allein bereits zwei Jahre später trat man in Wien auf Grund eines aus der Feder des Intendenzarates Pasquale Ricci stammenden Berich­tes, der die Triestiner Verhältnisse ausführlich schilderte, dem Gedanken, für den Corpo Mercantile in irgend einer Form eine Organisation zu schaffen, wieder näher und billigte den von einer Gruppe von Großhänd­lern vorgebrachten Antrag nach Errichtung einer Handelsbörse* 2). In Triest, das im Zuge der allgemeinen Neuordnung auch sonst als Experi­mentierfeld ausersehen war — es sei in diesem Zusammenhang u. a. auf das Versicherungswesen und auf den Banco d’Imprestito verwiesen —, sollte also das erste, für weitere einschlägige Institutionen dieser Art in der Folge auch für die Gesamtmonarchie beispielgebende Instrument ge­schaffen werden. Freilich ist hier zu bemerken, daß der Begriff unter dem 1) Hofkammerarchiv (HKA) Lit. Commerz 617 (rot) fol. 7 rv: „Über das­jenige, was eigentlich das Handlungs-Wesen, und den Handelstand zu Triest anlanget, haben Wir vorderist, in Ansehung deren bey dem Corpo Mercantile, des Vorstands halber, sich ereigneten Zwistigkeiten für gut befunden, denen Kaufleuten selbst lediglich zu überlassen, wie sie unter sich die Einigkeit tref­fen ... und wollen allermassen dererselben Einschränkung unter einem verei­nigten Corpo, und gewissen Vorsteheren für unnöthig, und mehr nachtheilig, als nuzbar anzusehen ...“. 2) Ebenda fol. 9, Extractus Rescripti an die Intendenza zu Triest vom 30. Juni 1754: „Nicht minder ist die Einführung einer Börse ein ersprießlicher Antrag, weßenthalb ihr mit dem dortigen Publico die Einverständnüß pflegen werdet...“.

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