Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 24. (1971)

THOMAS, Christiane: Kampf um die Weidenburg. Habsburg, Cilli und Görz 1440–1445

Kampf um die Weidenburg 3 Ein Umschwung der Verhältnisse ergab sich erst, als Albrecht III. die schwache Position des minderjährigen Heinrich IV. ausnützen und 1394 dem eben majorenn gewordenen jungen Fürsten einen Erbvertrag auf­zwingen konnte, der alle Ansprüche Bayerns für nichtig erklärte 6). Hier — in den belastenden Bestimmungen von 1394 — liegt der Ausgangspunkt für die Beziehungen Habsburgs zu Görz für das 15. Jahrhundert: Bayern wurde gänzlich ausgeschaltet, Albrecht III. dominierte und ließ sich seine finanzielle Hilfe an Heinrich IV. teuer bezahlen 7). Nach über 40 Jahren wurden auf der Basis von 1394 die gegenseitigen Erbabsprachen im Juni 1436 bestätigt und im Dezember des gleichen Jahres durch die Einsetzung Habsburgs als Vormund für Heinrichs Kinder intensiviert8). Bei der weit­reichenden Bedeutung, die den Abmachungen von 1394 zukommt — in ihrer Bestätigung von 1436 stellen sie das Rüstzeug für die Haltung Friedrichs IV. in den Vierzigerjahren und sind so auch für das Geschehen um die Weidenburg von Gewicht — muß ihr Inhalt kurz skizziert wer­den 9): Nachdem Albrecht III. 1392 Mitvormund für Heinrich und Johann Meinhard geworden war, hatte er scheinbar großzügig 100.000 Gulden für die Auslösung des mit Katharinas Tod (1391) an Bayern gefallenen Drittels bezahlt. Letzteres sicherte sich allerdings diese Güter für den Fall, daß die Görzer ohne Erben sterben würden. Zwei Jahre später präsentierte Albrecht III. die Rechnung. Der in seiner Gewalt lebende Heinrich wurde nur freigelassen, wenn er allen Anordnungen Folge leistete. Unter dem Prätext, daß das bayerische Überein­kommen ohne Wissen Heinrichs, Johann Meinhards und ihrer Räte abgeschlos­sen worden war, wurde an seine Stelle die österreichische Erbeinigung gesetzt, die Albrecht die Zustimmung bei einer Heirat einräumte und ihm die görzischen 6) Wutte Erwerbung 290—293, 298; Wiesflecker Entwicklung 350— 354; Pio Paschini Storia del Friuli 2 (Udine 21954) 269 spricht von Albrecht IV. 7) Die Untersuchungen von Andreas V e i d e r Die politischen Beziehungen der Grafen von Görz zu den deutschen Herrschern und den Landesfürsten von Österreich (Prüfungsarbeit am Institut für österreichische Geschichtsfor­schung, Wien 1940) konnten nicht herangezogen werden, da das (einzige) Institutsexemplar verschollen ist. — Wiesflecker Entwicklung 354 betont ausdrücklich, daß die rudolfinischen Absprachen nicht als Grundlage für den Anfall Görz’ an Maximilian I. betrachtet werden dürfen. 8) Originale Wien Haus-, Hof- und Staatsarchiv (= HHStA), Allgemeine Urkundenreihe (= AUR) 1436 Juni 29 (Heinrich IV. von Görz für Friedrich V. und Gegenurkunde) (Regesten bei E. M. Lichnowsky Geschichte des Hauses Habsburg 5 [Wien 1841] CCCXII Nr. 3585 und 3586); Original HHStA AUR 1436 Dezember 26 (Regest bei Lichnowsky 5, CCCXX Nr. 3668); Wutte Erwerbung 299; Wiesflecker Entwicklung 358. 9) Original der Schuldverschreibung HHStA AUR 1394 Juni 24, Abschrift HHStA Handschrift W 238 fol. 170 v—173 v (Regest bei Lichnowsky 4 [1839] DCCXCVII Nr. 2417); Original der Erbeinigung 1394 Juli 7 (HHStA AUR 1394 Juli 4), Abschrift HHStA Handschrift W 238 fol. 174 r—177 v (Regest bei Lichnowsky 4 DCCXCVII Nr. 2419, Druck bei Wutte Erwerbung 305 ff); Wutte Erwerbung 298 f; Wiesflecker Entwicklung 354. 1*

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