Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte
Rezensionen 423 Den Anfang machte die bekannte Denkschrift Maria Theresias von 1751, in der eine „große Remedur“ gegen den Reichtum der Kirche und vor allem der Orden als notwendig angekündigt wird. Im selben Jahr versuchte man, das Profeßalter der Novizen und das von ihnen den Klöstern eingebrachte Vermögen zu fixieren. Bartenstein sprach in seinem Entwurf — ein Jahrzehnt vor der Niederschrift der „Religieuse“ von Diderot — von der Verleitung zum geistlichen Stand durch Eltern und Vormünder und sah das Wesentliche der Religion einseitig in der Seelsorge. Das Projekt, das sich auf eine ähnliche Mainzer Aktion stützte, wurde aber bald wieder fallengelassen. Den nächsten Akt bildete ein Runderlaß der Mailänder Regierung vom selben Jahr, der den Geistlichen durch eine zu weitgehende Interpretation einer Wiener Weisung den direkten Verkehr mit der Kurie untersagte. Das Ganze beruhte auf einem Mißverständnis, das aber das Verhältnis zur Kurie stark verschlechterte, weil sich die Venezianer in ihrem Vorgehen gegen Rom auf diesen Mailänder Erlaß beriefen. Ernster als diese Plänkeleien, die aber doch den Wandel der Anschauungen deutlich genug erkennen lassen, waren die Fragen, die sich aus der Besteuerung der Geistlichen ergaben. Ihnen ist der Hauptteil des Werkes von Maaß gewidmet. Zunächst ging es um ein auch für die Kurie wichtiges, durchaus noch im Sinn der ausgehenden Gegenreformation liegendes Unternehmen, die Bekehrung der Kryptoprotestanten in den Alpenländern. 1752 hatte man in Oberösterreich, Steiermark und Kärnten etwa 40.000 Bauern entdeckt, die heimlich evangelisch geblieben waren. Zu ihrer Bekehrung durch ein dichteres Pfarrnetz und eine Volksmission war Geld notwendig. In früheren Zeiten hatte die Kurie in solchen Fällen in Österreich und Bayern stets Belastungen der Klöster und des Pfarr- klerus zugestimmt. Aber jetzt wurden bei den Vorschlägen des Direktoriums sofort die klosterfeindlichen Zeittendenzen spürbar. Die Einkünfte der Prälaten und der Ordensangehörigen sollten auf ein Fixum beschränkt und die Zahl der Klosterinsassen generell auf neunzehn vermindert werden. Das Klostervermögen sollte durch eine zentrale Religionskasse verwaltet und für Priesterseminare, neue Pfarren, Volksschulen und Armenfürsorge verwendet werden. Dieser Vorschlag zeigt gleichzeitig, wie sehr die spätere Regelung unter Joseph II. bereits in dem schon lange vorher wirkenden Geist der Aufklärung verankert war. In Rom konnten solche Vorschläge natürlich kaum auf Entgegenkommen rechnen. Der Großkanzler von Mailand, Graf Beltrame Cristiani, hat sich daher gehütet, sie weiterzugeben. Erst drei Jahre später entschloß man sich in Wien zur Sendung des Minoritenprovinzials P. Manzador, der wenigstens eine zehnprozentige Abgabe aus den Einkünften der Stifte und reichen Pfarren fordern sollte. Aber auch das ist von der Kurie abgelehnt worden. Der Siebenjährige Krieg brachte zunächst dem Wiener Hof dringendere Sorgen. Die zunehmenden Finanznöte ließen dann aber eine größere Besteuerung der Geistlichkeit wichtig erscheinen. Der Kanzler Graf Johann Chotek nahm bei den Beratungen darüber für den Klerus Stellung, was Maria Theresia 1761 zu einem unerwartet harten Eingreifen veran-