Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

BENNA, Anna Hedwig: Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit. Eine Titelstudie

28 Anna Hedwig Benna herzogshuts im Wandel der Jahrhunderte zu Tage153 154). Der Titel Erz­herzog hielt sich als Titel des Souveräns der österreichischen Länder in den in den Achtzigerjahren erschienenen Arbeiten zur österreichischen Staatenkunde, die ausdrücklich zwischen den österreichischen Ländern und den Königreichen Ungarn, Böhmen und Galizien unterschieden ,54). Wobei zu bemerken wäre, daß die Königreiche damals an Bedeutung und Gewicht gegenüber den anderen Erbländern gewannen. Wie der Verfasser der Erläuterungen zum großen Titel und Wappen Josephs II. ausführte, stellte der Regent aus dem Erzhaus unter den Monarchen Europas den einzigen dar, der mit zwei verschiedenen königlichen Kronen als Herr zweier besonderer Königreiche gekrönt wurde 155). Der Tod Kaiser Franz I. erhob seinen ältesten Sohn, den römischen König Joseph II., zum Kaisertum. Den erbrechtlichen Normen des Hauses Lothringen entsprechend, in dem Primogeniturerbfolge eingeführt war, sowie dem vor der Errichtung der Sekundogenitur Toskana für den Erz­herzog Leopold156) von Kaiser Franz I. errichteten Testament, das sich einige Wochen nach dem Tod des Kaisers gut versteckt in einer t5S) Schon anläßlich der Erstellung des großen Siegels Maria Theresias nach ihrer Vermählung entstanden Zeichnungen des Erzherzogshuts entspre­chend der in der Privilegienbestätigung Karls V. 1530 beschriebenen Form (Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 1: Promemoria das zu expedition der correspondenz ihro erzherzoglichen durchleuchtigkeit Mariae Theresiae vermählten hertzogin zu Lothringen und grossherzogin zu Toscana verfertigen zu lassen nothwendige grosse sigill und kleinere pettschafft betreffend, s. d. Beilagen); zu Rosenthals Ausarbeitungen vgl. Pili ich in MÖStA Erg. 2/1, 108, 112; B e g r i c h Fürstliche Majestät 162 Anm. 612. 154) vgl. Stolz in MÖStA Erg. 2/2, 105; im 18. Jahrhundert hatte der Begriff Souverän, Souveränität in Österreich die Bedeutung von Unabhängig­keit von anderen Gewalten (vgl. Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 1: Beilage, Rosenthals Erläuterungen zu Note der Staatskanzlei an die Reichshofkanzlei, 1765 Oktober 8); sie sei begründet in Königreichen, welche zu Eigentum besessen und beherrscht werden (ebenda, Note des Hof­rates von Wolffscron, 1753 März 25) und stelle das Charakteristikum der König­reiche dar (ÖNB Handschrift ser. n. 12041 § 60). iss) HHStA Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 1: Beilage, Rosenthals Erläuterungen zur Note der Staatskanzlei an die Reichshof­kanzlei, 1765 Oktober 8. — Es darf in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, daß Ludwig XIV. 1662 sich bereit fand, den Königen von Ungarn und Böhmen den Titel Majestät beizulegen, verwiesen werden (Vgl. Familienakten Kart. 4, 1662 Juni 20 Paris: Notifikation des Lomenie de Brionne, sowie Frankreich Varia Kart. 6: Aktenstücke betreffend die französisch-österreichische Titelfrage 1662). 156) Zur Errichtung der Sekundogenitur Toskana, ursprünglich für Erz­herzog Josef Karl (1745—61) bestimmt, nach dessen Tod für Erzherzog Peter Leopold als conditio sine qua non bei dessen Heirat mit der Infantin Maria Luisa errichtet, vgl. Khevenhüller-Schlitter Tagebücher Khevenhül- ler Jg. 1758—59, 99, 237, 238 Anm. 119, 239—243; Jg. 1764—67, 282 Anm. 6, 71 f, 408 Anm. 3; Wandruszka Leopold II. 1, 58.

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