Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 23. (1970)

BENNA, Anna Hedwig: Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit. Eine Titelstudie

Von der erzherzoglichen Durchlaucht zur kaiserlichen Hoheit 13 Leopold von Frankreich die Anerkennung des Titels eines Königs von Jerusalem, den er führte * 70). Kaiser Leopold I. sah sich daraufhin seiner­seits veranlaßt, den Nachkommen seiner Schwester Eleonore und des um Kaiser und Reich verdienten Feldherren, Herzog Karls V., königliche Ehrenbezeigungen, wie sie nur gekrönten Häuptern zuteil wurden, zu­zugestehen. Den Gesandten des Herzogs am Kaiserhof sollten die gleichen Ehren wie den Gesandten der Könige erwiesen werden 71). Für Leopold Í. mochte die Herkunft des Hauses Lothringen, dessen Verschwägerung mit dem Haus Österreich und europäischen Königshäusern, dessen Stellung als souveränes Herzogtum bestimmend gewesen sein, 1703 anzuordnen, daß dem Herzog von Lothringen und seinen Nachfolgern von den kaiserlichen Behörden in Wien und von den kaiserlichen Diplomaten am Wiener Hof sowie an fremden Höfen bei persönlichen Verhandlungen sowohl als auch beim Abschluß von Verträgen mit dem Kaiser die Anrede celsitudo regia in lateinischer, königliche hocheit in deutscher und alteza reale in italie­nischer Sprache gegeben werde 72). Ein ähnliches Zugeständnis erreichte der Herzog von Lothringen einige Jahre später auch vom Reichserzkanz­ler, Kurfürst Lothar Franz von Mainz. Allerdings schloß der Reichserz­kanzler den Erbprinzen und die nachgeborenen Prinzen des Hauses Lothringen von dieser Begünstigung aus 7a). In der Folgezeit kam es vor, daß sich die kaiserlichen Dikasterien nicht strikt an die kaiserliche Wil­lensmeinung hielten, so daß von lothringischer Seite Klage erhoben wur­de. Kurz vor seiner Vermählung mit Maria Theresia reichte Franz Stephan bei der Reichskanzlei ein Promemoria ein, in dem er Klage darüber führte, daß ihm von seiten der Reichshofkanzlei im Gegensatz zu den Kur- und Reichsfürsten sowie den Königen von Preußen und Frankreich der vom Kaiser verliehene Titel königliche Hoheit bis dato vorenthalten wurde7i 74). Wie sich Bartenstein noch erinnerte75) und wie ein Referat der Reichshofkanzlei vom 9. Februar 1737 ausführlich darlegte, verlangte römisch-deutscher Kaiser. Sein Leben dargestellt bis zu seiner Kaiserwahl (1708—1745) (Phil. Diss. Wien 1932) 16, zit. bei Mikoletzky Franz I. Ste­phan 12. 70) A. D i g o t Histoire de Lorraine 6 (Nancy 1880) 28, 29. 71) HHStA Lothring. Urkunden 1700 Oktober 12; vgl. Katalog der Archiva- lien-Ausstellung des k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs (Wien 1905) 99 n. 421. 72) HHStA Lothring. Urkunden 1703 September 19; Katalog der Archiva­lien-Ausstellung 99—100 n. 422; Digot Histoire de Lorraine 6, 29; Miko­letzky Franz I. Stephan 18. 73) HHStA Lothring. Urkunden 1708 Juni 1. 74) HHStA Lothring. Hausarchiv Kart. 179 n. 658: Promemoria 1736 De­zember 29. 75) HHStA Ministerium des kaiserlichen Hauses Titel und Wappen Kart. 1, Konvolut Titel und Wappen 1753—65: Beilage zu Denkschrift, Incipit: „Die titulaturen der sämtlichen ertzherzogen betr. wird bemerkt ...“. Zu Bartensteins umfassenden Aktenkenntnissen vgl. B e n n a in MÖStA 20, 162.

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