Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 21. (1968)
ZAUNER, Alois: Die Pfarrarchive Oberösterreichs
Rezensionen 491 kungen des Organisatorischen mit dem politischen Geschehen hervor, etwa im bezug auf die Ereignisse in Ungarn und Italien aber auch zur Entwicklung im Deutschen Bund. Eine tiefgreifende Wendung brachte auch hier die Thronbesteigung des jungen Kaisers. Der Zug zum Neoabsolutismus machte sich am Anfang der Regierungszeit besonders auf dem militärischen Sektor bemerkbar, vor allem bedingt durch das enge Verhältnis Franz Josefs zu seiner Armee. Im Hinblick auf Organisation und Verwaltung des Kriegswesens bedeutete dies zunächst die Schaffung des Armeeoberkommandos, das bald weiter ausgebaut wurde, während seit 1849 das Kriegsministerium zurückgedrängt wurde und an Bedeutung ständig verlor. Wesentlich wurde die Machtstellung des Generaladjutanten Grünne, dessen verhängnisvoller Ehrgeiz und Einfluß auf den jungen Monarchen von W. wohl kritisch kommentiert wird, m. E. aber nicht scharf genug. So spiegelt sich auch hier in der persönlichen Stellung des Monarchen während der Ära des Neoabsolutismus im Kriegswesen die politische Situation wider. 1853 wird das Kriegsministerium dem Armeeoberkommando eingegliedert, wie W. richtig bemerkt, vor allem ein Triumph für Grünne, vielleicht auch für Hess, aber wohl schwerlich für den Kaiser. Die nächsten Jahre sind erfüllt mit Bemühungen um eine straffere Organisation. Der Verf. berücksichtigt dabei auch immer das Marinewesen. Im übrigen ist den ständigen Änderungen und Wandlungen ohne Zuhilfenahme der im Anhang gebotenen Übersichten nur mehr schwer zu folgen. Charakteristisch wird seit 1857 die überlegene Stellung der Militärzentralkanzlei. Der Krieg und die Niederlage von 1859 führten neuerlich zu einer tiefgreifenden Wandlung im obersten militärischen Bereich. Auf personellem Gebiet wird dies durch den Sturz Grünnes und das Ausscheiden von Hess offenkundig. Für unser engeres Thema jedoch wichtiger ist die Wiederherstellung des Kriegsministeriums. Sie ist auch im Hinblick auf die weitere allgemeine verfassungsgeschichtliche Entwicklung unvermeidlich. Darauf hätte vielleicht noch schärfer hingewiesen werden sollen, auch wenn die Stellung des Kriegsministeriums innerhalb des Gesamtministeriums immer wieder zu Problemen Anlaß gab; dies war unter den gegebenen Umständen in der Ära Franz Josefs gar nicht anders möglich. W. schildert ausführlich die Geschichte des Ministeriums unter den Ministern Degenfeld und Franck, bis mit dem Krieg von 1866 eine weitere Änderung eintrat. Darüber und bis 1918 soll der zweite Band dieses Werkes informieren, auf den wir hoffentlich nicht mehr lange warten müssen. Sehr nützlich ist auch der Anhang zu diesem Buch, über das leitende Personal und — wie bereits bemerkt — im Hinblick auf die Benützung die genauen Übersichten über die jeweiligen organisatorischen Gliederungen und die Verteilung der wichtigsten Materien auf die einzelnen Abteilungen. Dies kommt besonders auch der Archivforschung zugute. Kurzbiographien der Kriegsminister bzw. der Chefs des Armeeoberkommandos sowie ein Personenregister beschließen das Werk, das eine gesunde Basis bildet, auf der die historische Forschung weiterbauen kann und für das wir dem Verf. Dank schulden. Rudolf Neck (Wien)