Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)

BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes

520 Literaturberichte die katholischen Stände nicht nur kirchliche, sondern auch politische Punkte erörterten. Die Unterzeichnung des Friedens erfolgte auch durch Beauftragte der beiden Corpora. Eingehend wird auch die rein verfassungsrechtliche Seite der Ent­wicklung berücksichtigt, wobei W. einen Überblick über die rechtswissen­schaftliche Literatur der Zeitgenossen gibt. Festgelegt wurden die Rechte der Religionsstände im Friedensvertrag selbst durch Art. V § 52 IPO, freilich bei schweren katholischen Bedenken gegen die Parität. Hier wird die Stellung des Kaisers von Bedeutung, dessen diesbezügliche Politik bzw. die seiner Unterhändler den Abschluß des Hauptteiles der vorlie­genden Untersuchung bildet. Zuletzt gibt der Verf. einen kurzen Überblick über die weitere Ent­wicklung bis ins 18. Jahrhundert. Im Anhang bildet eine Übersicht über alle in den Corpora auf dem Westfälischen Friedenskongreß vertretenen Reichsstände und ihre Gesandten eine sehr brauchbare und willkommene Ergänzung zu dieser vorzüglichen Spezialuntersuchung. Die zweite hier zu besprechende Studie ist eine sehr bemerkenswerte Dissertation aus der Bonner Schule Max Braubachs und behandelt eine weiter zurückliegende Episode des Dreißigjährigen Krieges. Dennoch kann H. überzeugend nachweisen, daß der Kurfürstentag von Regensburg 1636/37 für den weiteren Verlauf der Ereignisse und namentlich für die späteren Verhandlungen von Münster und Osnabrück von grundlegender Bedeutung war. Auch diese Arbeit beruht auf gründlichen Archivstudien, namentlich auch wieder auf Wiener Beständen. Das Jahr 1635 schien mit dem Prager Frieden und seiner Regelung der Religionsfrage den Weg zu einer Entspannung innerhalb des Reiches zu ebnen. Der Kriegseintritt Frankreichs machte diese Hoffnungen jedoch bald zunichte. In dem Panorama der europäischen Situation, das uns der Verf. eingangs entwirft, erkennt man bereits, wie 1636 das Prager System tief erschüttert war; die Rückwirkungen der neuen Situation auf Kaiser und Reich waren unverkennbar. Das hervorragende Motiv für die Einberufung des Kurfürstentages war für Ferdinand II. die Wahl seines Sohnes zum Nachfolger. Daneben stan­den aber andere z. T. sehr schwierige und unangenehme Probleme zur Debatte, wie das Problem der Vertretung Kurtriers, die Amnestiefrage nach dem Prager Frieden usw. Für die Wahl Ferdinands III. war es wichtig, daß man sich in Wien der Hilfe Spaniens versichert hat. H. gibt einen detaillierten Überblick über die Teilnehmer der Tagung, den vom Tode bereits gezeichneten Kaiser und seine Ratgeber, die Kur­fürsten bzw. ihre Gesandten. Die Zahl der inoffiziellen Teilnehmer und Beobachter war im übrigen beträchtlich. Gleich zu Beginn der Beratungen wurde über den Ausschluß des Erz­bischofs Philipp Christoph Einigung erzielt, der eben in der Gefangen­schaft seine Reise nach Linz angetreten hatte. Die Verhandlungen über die Verfahrensfragen zogen sich, wie bei derlei Anlässen üblich, wieder unendlich hin. Eine wesentliche Hilfe bei der Wahl Ferdinands III. wurde die Unterstützung des Königs von Polen. Dennoch machte hier noch Bran­denburg gewisse Schwierigkeiten, da der Kurfürst eine eventuelle Vakanz

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