Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 20. (1967)
BLAAS, Richard: Die Archive im Bereich des Kulturgüterschutzes
510 Archivberichte im Bundesministerium für Unterricht eine interministerielle Besprechung über Fragen des Zivilschutzes im Bereich der staatlichen Kunstverwaltung stattgefunden, an der auch ein Vertreter des Staatsarchivs teilnahm ,0). Bei dieser Enquete wurden als Verlagerungsorte aufgelassene Stollen der Saline Altaussee in Aussicht genommen, die für Bergungszwecke ausgebaut werden sollten. An die Abteilungen des Staatsarchivs erging die Aufforderung, die Bestände in 3 Dringlichkeitsstufen, je nach Alter, Wert und Wichtigkeit, einzuteilen und für jede dieser 3 Gruppen die benötigte Transport- und Lagerungskubatur anzugeben. Für jede Abteilung sollte ein Referent für Fragen der Bergung bestellt werden. Dieser Anforderung wurde mit ganz allgemeinen Angaben entsprochen, die keineswegs ausreichen, um im Ernstfall eine rasche und wirksame Verlagerung durchzuführen. Seit dieser interministeriellen Besprechung ist in Sachen Verlagerung und Bergung, jedenfalls was die Archive betrifft, nichts mehr unternommen worden. Die Verlagerung ist ohne Zweifel ein sehr schwieriges Problem, das aber unbedingt schon in Friedenszeiten gelöst werden muß, wenn eine Bergung erfolgreich im Ernstfall durchgeführt werden soll. Eine der wirksamsten Maßnahmen für die Sicherung des Kulturgutes besteht aber in der dokumentären Sicherstellung, und hiemit komme ich zum Kern der Sache: die moderne Reproduktionstechnik hat in der Mikrokopie ein einfaches und verhältnismäßig billiges Mittel geschaffen, das geeignet ist, Millionen und aber Millionen Textseiten in photographischer Wiedergabe in der höchst zulässigen Verkleinerung festzuhalten. Durch die Mikrokopierung wird das Archivgut dokumentarisch gesichert, das Unikat wird dupliziert und kann nach einem eventuellen Verlust des Originals als ein allen Ansprüchen gerechtwerdender Ersatz herangezogen werden. Die Sicherungsverfilmung ist in erster Linie eine Schutzmaßnahme. Die Mikrokopierung ganzer Archive gehört ohne Zweifel zu den im Artikel 3 des Haager Abkommens geforderten angemessenen Sicherungsmaßnahmen in Friedenszeiten, zu deren Durchführung sich die Vertragsparteien verpflichtet haben. Von der technischen Seite her sind heute sozusagen alle Probleme für eine umfangreiche Sicherungsverfilmung gelöst: es gibt geeignetes Filmmaterial, bewährte Aufnahmegeräte und jede gewünschte Art von Rückvergrößerungen ist technisch durchführbar. Der Mikrosicherungsfilm läßt sich wegen seiner Raum- und Gewichtsersparnis ideal aufbewahren. Seine absolut sichere Unterbringung in Panzerschränken und klimaregulierten Felsenkammern oder Stollen ist technisch kein Problem 10 11). Ich brauche hier auf keine technischen Fragen einzugehen, diese sind anderswo längst gelöst worden und auf diese Lösungen kann man im Verwirklichungsfall von umfangreichen Sicherungsverfilmungen jederzeit zurückgreifen. 10) Vgl. Generaldirektion des österr. Staatsarchivs ZI. 1368/62 und Haus-, Hof- und Staatsarchiv, ZI. 7575/62. 11) Die Genealogische Gesellschaft der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage hat in der Little Cottonwood Schlucht, 32 km südöstlich von Salt Lake City, Utah, USA, mit einem Kostenaufwand von 2 Millionen Dollar einen vorbildlichen Mikrofilmbunker angelegt.