Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 19. (1966)

BROUCEK, Peter: Die sogenannten „Salbücher“ im Allgemeinen Verwaltungsarchiv

454 Archivberichte Mit Ausnahme der Bände 4 und 62 sowie der italienischen Salbücher haben alle Bände eine Papiergröße von 38 X 28 cm, die Bände 4 und 62 sind etwas kleiner und messen 36 X 26 cm, während die italienischen Re­gisterbände eine Papiergröße von 37,5 X 24,5 cm, allerdings mit an die Größe des erstgenannten Formats angeglichenen Einband aufweisen. Die im 16., 17. und beginnenden 18. Jahrhundert angelegten Salbücher sind in gegenüber den anderen Bänden etwas dünneres braunes Leder ge­bunden. Als Beschreibstoff wurde mit Ausnahme der Register des 20. Jahr­hunderts das jeweilige Aktenpapier herangezogen. Die letzteren haben Dokumentenpapier als Beschreibstoff. Die Schrift der Salbücher ist die einfache, unkalligraphische, auch für die Herstellung der Originale ge­brauchte Kanzleischrift der Abfassungszeit, wobei sich die Schrift der im späten 18. und 19. Jahrhundert angelegten Bücher zum Teil durch beab­sichtigte, das Schriftbild vergröbernde Platzverschwendung auszeichnet. Bevor wir nun auf die inneren und äußeren Merkmale der Salbücher näher eingehen, wäre noch die Frage zu klären, ob auch noch in anderen österreichischen Archiven Registerbücher der österreichischen Hofkanzlei oder der österreichischen Expedition der Reichskanzlei zu finden sind. An das Haus-, Hof- und Staatsarchiv wurden 1933 elf bisher im Allgemeinen Verwaltungsarchiv befindliche Reichsregisterbände überstellt23). Es han­delt sich dabei um Register der Jahre 1540 bis 1547 und 1559 bis 1619 24 * 26). Wie die Durchsicht einiger dieser Register ergab, haben wir es dabei zum Teil mit Büchern, die nur Privilegien für habsburgische Länder enthal­ten 2ä), teilweise mit Registerbüchern für das Reich und die Erblande 2e), mit Register der lateinischen Expedition27) und mit Nobilitierungsre- gistern zu tun28). Klarheit könnte hier erst eine eingehende Unter­suchung aller Reichsregister des 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts schaffen. Im Inventar des Haus-, Hof- und Staatsarchivs wird ansonsten noch für 77 Handschriften die österreichische Hofkanzlei als Entstehungs­ort angeführt29). Davon konnte allein eine Handschrift als ein Kanzlei­buch der Kanzlei Karls von Innerösterreich aus der Zeit von 1568 bis 1581 festgestellt werden, das nur von diesem Erzherzog ausgestellte Ur­kunden enthält30). Es befindet sich jetzt im Steiermärkischen Landes­archiv, in welchem aber sonst keinerlei Register der Hofkanzlei aufbe­wahrt werden 31). 23) Gesamtinventar des Haus-, Hof- und Staatsarchivs V/2, S. 320, Anm. 2. 24) Celakovsky, a. a. O., Beilage A I, S. 139, Nr. 2, 3, 5, 7, 8, 10—16. 25) Reichsregister Rudolfs II. Nr. 36 (SB 13). 26) Reichsregister Ferdinands I. Nr. 30 (SB 2). 27) Reichsregister Ferdinands I. Nr. 31 (SB 3). 2S) Reichsregister Ferdinands I. Nr. 31 (SB 5 a). 2») Inventare V, 3. Bd., S. 186. s“) Constantin v. Böhm, Die Handschriften des Haus-, Hof- und Staats­archivs, Wien 1873, Nr. 34. 31) Veröffentlichungen des Steiermärkischen Landesarchivs I, Gesamtinven­tar des Steiermärkischen Landesarchivs, hg. von Fritz Posch, Graz, 1959, S. 160.

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