Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte
Rezensionen 701 gelieferten Akten gezählt. Diese Archive sind in jahrelanger Arbeit geordnet und inventarisiert worden, bis das jetzige Gesamtinventar zustande kam. Diese Sektion, das „Archiv des Absolutismus“-, enthält 14617 Faszikeln, 22 Kartotheken, 6 Schachteln, 10 Metallschachteln, 2517 Bände und 2 Hefte. Mit diesem Umfang gilt es als eine der beträchtlichsten Sektionen des Ungarischen Staatsarchivs. Den Inventaren selbst wurde in dem Band eine 123 Seiten umfassende Einleitung vorausgeschickt, die die politische Verwaltung Ungarns und die Aktenkunde im Zeitalter des Neoabsolutismus darstellt. Unter politischer Verwaltung versteht der Autor die dem Innenministerium unterstellten Behörden, die — nach französischem Muster — einen neuen, von dem Justizwesen getrennten Verwaltungszweig bedeuteten. Wenn auch die politische Verwaltung selbst neu ist, der Begriff war schon längst bekannt: in den früheren Zeiten wurde auch vom „politicum“ gesprochen. In der Einleitung (Seite 13) stellt der Autor fest, daß der Wiener Hof nach dem Frieden von Satmar mit der offenen Einführung des Absolutismus in Ungarn aufhörte, infolge dessen kamen einige dualistische Züge in der Verwaltungsstruktur der Monarchie schon im 18. Jahrhundert zur Geltung. In diese Richtung wirkte, daß die für den Ausbau des Absolutismus so wichtigen Reformen Haugwitzs sich nicht auf Ungarn erstreckten. Bis durch diese Reformen in Österreich die einheitliche, zentralisierte, von dem Einfluß der Stände befreite Verwaltung zustande kam, geschah in Ungarn und Siebenbürgen nichts; die Ungarischen und Siebenbürgischen Hofkanzleien verwalteten diese Länder noch immer nach „geographischem“ Prinzip. Das Zeitalter des Neoabsolutismus gliederte sich in zwei Teile: die Zeit des Reichszentralismus und des Oktoberdiploms. Innerhalb des Reichszentralismus unterscheidet der Autor die Regierung von Alfred Windisch- grätz (Jänner—April 1849) und die von Bach (Juni 1849 — Juni 1860). Das Zeitalter des Oktoberdiploms gliedert sich in das Autonomregime (20. Oktober 1860 — 5. Nov. 1861), das Schmerling-Provisorium (5. Nov. 1861 — 8. Juni 1865) und den Ausgleich (8. Juni 1865 — 9. März 1867). Einen sehr wichtigen, leider nur kurzen Abschnitt (Seiten 125—132) bildet die Aktenkunde der neoabsolutistischen Behörden. Anfangs produzierten diese, in puncto ihrer Form, ähnliche Akten, wie die früheren. Die Geschäftsführung der Windischgrätz-Verwaltung wies fast gar keine Abweichung von der Tradition des „ancien regime“ auf. Dies war desto verständlicher, weil diese alte Methode noch im Revolutionsjahr 1848 weiterlebte. Eine Wendung in der Geschäftsführung brachte erst der Vorschlag Stephan Hauers, der von Bach am 18. April 1850 gutgeheißen wurde und der bis 1860, bis zur Zeit des Oktoberdiploms, in Kraft blieb. Dem Vorbild der Einleitung folgt, die Aufteilung der Inventargruppen. Jedem Bestand (zum Beispiel „Die Ungarn und Siebenbürgen betreffenden Akten der k. u. k. Ministerien 1848 — 1860“, oder „Akten der von Alfred Windischgrätz ins Leben gerufenen politischen Behörden, Dez. 1848 — Juni 1849“) wird eine Einführung, die einen kurzen historischen Überblick über den Bestand gibt, vorangestellt. Innerhalb der Bestände folgen die einzelnen Abteilungen mit Angaben wie: Akten, Indices,