Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte

698 Literaturberichte mäßige Bindung kultureller Schätze, welche Gesichtspunkte waren hiefür im Lauf der Zeiten wirksam? Innerstaatliche, durch Landesrecht bestimmte Ordnungen bleiben dabei außer Betracht, wenn sie auch illustrierend, in rechtsvergleichender Sicht, mehrfach herangezogen werden. So werden die in zahlreichen Staaten bestehenden Normen zur Beschränkung des Kunst- und Antiquitätenhandels sowie die Bindungen innerstaatlicher Art bei archäologischen Funden und Ausgrabungsergebnissen verzeichnet, das Ganze ist jedoch in eine Untersuchung über die extraterritoriale Wirksam­keit innerstaatlicher Veräußerungs- und Exportbeschränkungen hineinge­stellt. Für die Praxis ungünstig ist der Umstand, daß ein Staat seine eige­nen Verbote auf ausländischem Territorium weder geltend machen noch die ausländischen Gerichte dafür heranziehen kann. Umso höher muß der Erfolg eingeschätzt werden, den das österreichische Staatsarchiv bei der Revindikation der ins Ausland verbrachten Montenuovo-Archivalien er­rungen hat. Darauf wird in einer ausführlichen Anmerkung besonders hin­gewiesen. In weiteren Abschnitten folgt eine Darstellung der Restitutionen im Krieg entführter Kulturgüter. Hier spannt sich der Bogen vom Kunstraub der Antike über die napoleonischen Verschleppungen bis zu den leidvollen Erscheinungen während des 2. Weltkrieges und seiner Folgezustände. Immer wieder ging es um die Frage, kriegerische Maßnahmen nach Ab­schluß der Feindseligkeiten im Rahmen bestehender Rechtssysteme rück­gängig zu machen. Der letzte Abschnitt handelt von der territorialen Bin­dung der Kulturgüter bei Staatennachfolge. Daß dabei nur völkerrechtliche Grundsätze in Frage kommen können, wird kein Archivar bestreiten, weil er sich bewußt ist, daß das archivwissenschaftliche Provenienzprinzip nur soweit zur Geltung gebracht werden kann, als es sich in vertraglichen Rechtsnormen verankern läßt. Ein umfangreiches Schrifttumverzeichnis berücksichtigt in ausreichen­dem Maß die archivischen Belange, für Österreich im besonderen die Ar­beiten von L. Bittner und R. Blaas. Immerhin können nachstehende Titel als Ergänzung angefügt werden: A. Lhotsky, Die Verteidigung der Wiener Sammlungen kultur- und naturhistorischer Denkmäler durch die Erste Republik. Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsf. 68, 1955, 614—649; J. Opo- censkjq Beda Dudik a archivni konvence Florentská (Beda Dudik und die Archivkonvention von Florenz), Brünn 1925 (auch in Öasopis Matice Moravské 49) mit Abdruck deutschsprachiger Aktentexte; F. Wilhelm, Archivfürsorge Österreichs in Italien 1814—1825. Mitt. d. dritten (Archiv-) Sektion d. k. k. Zentralkomm;, z. Erforschung u. Erhaltung der Kunst- u. histor. Denkmale 8, 1910, 36—52. Walter G o 1 d i n g e r (Wien). Griffith Margaret, A Short Guide to the Public Record Office of Ireland. Sonderdruck aus: Irish Historical Studies, VIII/29, Dublin 1964, 16 Seiten. Mit Interesse nimmt der österreichische Archivar eine Bestandsüber- sicht des Staatsarchivs in einem westeuropäischen Staat in die Hand, um Unterschiede gegenüber den hiesigen archivischen Gegebenheiten oder Übereinstimmungen feststellen zu können. Nachdem er wenige Zeilen des

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