Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

644 Archivberichte 492 1747 Juli Sl, Wien. Dekret an den Oberstküchenmeister Graf Künigl, daß ihm neben den bis­herigen 8.000 Gulden weitere 2.000 Gulden, quartalweise von der Hofkam­mer für die Einrichtung des Schlosses Schönbrunn und zwar für die laufen­den Ausgaben und die Abzahlung der vorhandenen Schulden dienen möge. f. 163 v, 164 r. 493 1 747 Oktober 1, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt über die Anweisung der nötigen Gelder für Reparaturen am Schloß zu Wiener-Neustadt für den Burggrafen Ignaz Niegean. f. 212 rv. 494 1747 Oktober 19, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt über die Zahlungsanweisung für die ge­schätzten Mobilien in den vom verstorbenen Hofkanzler Graf von Sintzen- dorf erkauften Haus in Laxenburg. f. 221 rv. 495 1747 Oktober 19, Wien. Dekret an das Hofkontrolloramt über die Anweisung von 1200 Gulden für die nach dem verstorbenen Kammermaler und Galerie-Adjunkt Ignatz Heinitz hinterlassene Witwe Anna Gertrudis Heinitzin, für drei gelieferte Malereien ihres Gatten, welche geschätzt wurden und in Raten von minde­stens 100 Gulden zu bezahlen sind. f. 221 v, 222 r. 496 1 748 Februar 10, Wien. Referat des Obersthofmeisters über die Unterbringung der Maler- und Bild­hauer-Akademie in Wien in dem sogenannten Neubauerischen Haus in der Singerstraße, wo in 2—3 Jahren die Hofquartierfreiheit endet und dann das Haus in die Quartierstaxe zu mieten wäre, inzwischen aber der Zins aus dem aerario cameralis bezahlt werden könnte. Hofkammerrat von Saff- ran approbiere diesen Vorschlag, dem auch das Obersthofmeisteramt zu­stimme. Das Obersthofmeister amt schlägt daher vor, die Hofkammer mit der Abschließung eines Bestandkontraktes mit dem Hauseigentümer bis zur Beendigung der Hofquartiersfreiheit bis zum 16. Februar zu beauftragen, damit bis künftigen St. Georgi die Akademie einquartiert werden könnte, da der Akademie-Direktor van Schuppen schon ein 80 jähriger Mann ist und er allein im Stande wäre, die Akademie wieder einzurichten. Res.: Wegen diesen ist nichts zu thun, habe in denen Ställen vor Selbe zu richten lassen, wo sie im Sommer werden hinein kommen können. f. 281 r — 282 v. 497 1748 März 20, Wien. Anweisung von 1021 Gulden 30 Kreuzer für die aus dem Nachlaß der Erz­herzogin Elisabeth angekauften sechs niederländischen Tapisserien bei der Hofkammer. f. 313 v. 498 1748 April 22, Wien. Dekret an den ersten Theatral-Ingenieur Joseph Bibiena, daß ihm die ange- suehte Entlassung aus den kaiserlichen Diensten mit dem Ausdruck des Dankes für seine langjährigen treuen Dienste bewilligt werde, um in die königlich polnisch-ohursächsischen Dienste treten zu können. Gleichzeitig wird seine jährliche Hofbesoldung von 1800 Gulden bis 30. April 1748, nach dem Urteil des Gerichts des Obersthofmarsehallamtes, an die Kreditoren des Bibiena verabfolgt werden. f. 330 v — 331 r. Dekret an das Hofkontrolloramt in gleicher Sache. f. 331 rv.

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