Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

BROUCEK, Peter: Alexander Ypsilantis Gefangenschaft in Österreich

556 Miszellen lieh an Alexander in dieser Angelegenheit herantrat, zeigte sich dieser für das Schicksal der Griechen gleichgültig: er wäre nur gegen eine Aus­wanderung nach Amerika, da Ypsilantis von dort doch wieder nach Griechenland zurückkehren könnte. Ansonsten sei er mit allen Maßnahmen Wiens einverstanden. Nesselrode schlug ergänzend zu dieser Unterredung den Aufenthalt Ypsilantis’ in Böhmen unter polizeilicher Aufsicht und die Überwachung von dessen Korrespondenz vor24 ). Damit hätte sich Metternich einverstanden erklärt, wenn nur die finanzielle Seite der Ange­legenheit geregelt werden konnte und die Gewähr bestand, daß die Famie- lie auch für den weiteren Lebensunterhalt der Internierten aufkommen würde25 *). Inzwischen hatte nämlich Gyulai, der kommandierende General in Böhmen, wieder mehrmals auf die Belastung der Prager Kriegskasse durch die Aufwendungen für Ypsilantis hingewiesen und vor Schädigung der militärischen Belange gewarnt. Dadurch war Metternich veranlaßt worden, die weiteren Aufenthaltskosten aus der Dotation der Staatskanzlei zu begleichen28). Nesselrode aber wollte die Mutter der Gefangenen nicht zu Zahlungen zwingen und trotz mehrmaligen Drängens von Seiten Öster­reichs änderte sich dieser russische Standpunkt zunächst nicht. Die Frage der Aufenthaltskosten artete schließlich zu einem Streit der Regierungen über die Frage, ob Ypsilantis einen Befehl zur Entfachung des Aufstandes erhalten habe und darüber schriftliche Zeugnisse vorhanden seien, Ruß­land daher zum Ersatz eines Teils der Kosten verpflichtet sei, aus. Nessel­rode erklärte alle diese Beschuldigungen für unrichtig27). Das Schicksal der Griechen hatte sich inzwischen wieder unangeneh­mer gestaltet. Zunächst war es noch einem der Gefährten, Wenzeslaus Hornowsky, gelungen, 1824 seine Freilassung zu erreichen28). Die stei­genden Aufenthaltskosten hatten jedoch dazu geführt, daß der Wunsch Ypsilantis' nach einem Badeaufenthalt in Teplitz zunächst unerfüllt blieb und die Ausgaben für die Gefangenen auf 500 fl und schließlich auf 300 fl beschränkt wurden29). Als dann aber im April 1826 bei Alexander Ypsi­lantis wieder Rheumatismus und Gicht festgestellt wurden, empfahlen die Ärzte dringend einen Kuraufenthalt in Marienbad oder Pistyán. Die Möglichkeit dieses Aufenthalts wurde von Metternich mit Polizeipräsident Sedlnitzky erörtert und schließlich konnte sich Ypsilantis in Begleitung eines Offiziers im August 1826 nach Pistyán begeben 30). Bald nach seiner Rückkehr gelang es dann weiteren drei Personen seiner Begleitung, 24) B. a. R. Nr. 68 L v. 22. 3. 1824. 25) W. n. R. v. 22. 5. 1825. 2«) Y. A., Vortrag Metternichs v. 11. 2. 1825. 27) B. a. R. v. 10. 1. 1826 und Nr. 165 E v. 2. 5. 1826. 29) Y. A., Weisung Metternichs v. 26. 10. 1824. 29) Y. A., Bericht an Metternich v. 27. 1. 1826; Weisung Metternichs v. 1. 2. 1826. 30) Y. A., Bericht Sedlnitzky,s v. 6. 6. 1826.

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