Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
ENGEL-JANOSI, Friedrich: Einige neue Dokumente zum Tode des Kronprinzen Rudolf
Einige neue Dokumente zum Tode des Kronprinzen Rudolf 317 gung, daß er am Nachmittag eine „lunga intima obbligante“ Audienz gehabt habe, über deren Inhalt lediglich mitgeteilt wird, daß der König sich eingehend nach dem Befinden des Heiligen Vaters erkundigt und den Wunsch ausgesprochen habe, es möge seiner Tochter zu Teil werden „qual- che parola di condoglianza e conforto“ von Seiten des Papstes9). Ein Hinweis auf irgend eine weitere Berichterstattung über diese Audienz findet sich nicht; aber kann dieses Telegramm wirklich die einzige Mitteilung sein, die Galimberti dem sehr interessierten Papste zukommen ließ? Erst am 22. Februar, also mehr als drei Wochen nach dem Ereignis, übermittelte der Botschafter die offizielle Nachricht vom Tode Rudolfs dem Staatssekretär, der sie am nächsten Tage bestätigte. Gegenüber der in der „Past-Kaiser-Korrespondenz“ veröffentlichten Version, die das Konzept aus der Administrativen Registratur widergibt10), weist die im Archiv des Staatssekretariats aufbewahrte für Kardinal Rampolla bestimmte Kopie die Abweichung auf, daß hier statt des 18. Februars ohne Ortsbestimmung angegeben ist: „Budapest, am 14. Februar“. Am 1. März sprach Revertera dem Kardinal den Dank des Kaisers aus für dessen Haltung bei dem schmerzlichen Ereignis, worauf Rampolla tags darauf den Ausdruck seiner Freude übermittelte, daß es ihm gelungen sei, soviel als er irgend konnte, zur Linderung des Schmerzes des Monarchen beizutragen. Beide Erklärungen stehen, wie aus der diplomatischen Korrespondenz bekannt ist, in striktem Gegensatz zu den vom Kaiser und dem Staatssekretär tatsächlich gehegten Gefühlen; doch ist das Veto, das Österreich im Konklave von 1903 gegen den Kardinal einlegte, aus politischen Gründen zu erklären, so daß, als diese wegfielen, Rampolla in der Zeit vor seinem Tode 1913 als Kandidat der Habsburgermonarchie für die Tiara angesehen werden konnte ,0a). Die Antwort des Papstes auf die offizielle Notifikation des Ablebens des Kronprinzen wurde dem Wiener Nuntius am 4. März übermittelt11). Die °) Telegramm Galimbertis, Wien, II, 4. — Das päpstliche Beileidschreiben an König Leopold und dessen Familie ist vom II, 8. datiert. 10) „Korrespondenz“, Nu. 167, S. 321. ioa) Vgl. mein Österreich und der Vatikan, II, 2 ff., 163 ff. u) „Korrespondenz“, Nu. 168, II, 25, S. 321 f. Ausfertigung mit eigenhändiger Unterschrift. — Merkwürdigerweise hat das im Vatikanischen Archiv, Epistolae ad Principes, 1888—90 aufbewahrte Dokument in den ersten Sätzen einen vom Wiener Original abweichenden Wortlaut: „Carissime in Christo Fili Noster salutem et Apostolicam Benedictionem. Quod publicis acceperamus nunciis idem officio litterarum Imperialis et Regiae Majestatis Tuae allatum est ad Nos, Celsitudinem Imperatoriam ac Regiam Arciducis Rodulfi dilectissimi Tibi filii, paterni juris successoris et heredis die trigesimi elapsi Januarii magno cum dolore Tuo Tuique populi universi ex hac vita excessisse. Dubitare non potest Majestas Tua luctuosum mortis genus quo Serenissimus Princeps occubuit maxime nobis moeroris causam extitisse, (qui praecipua semper benevolentia Te Augus- tamque Domum Tuam prosecuti sumus, atque ob hanc dilectionem nihil habuimus antiquius quam ut extinctus Princeps validum foret Regni Tui columen