Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

ENGEL-JANOSI, Friedrich: Einige neue Dokumente zum Tode des Kronprinzen Rudolf

Einige neue Dokumente zum Tode des Kronprinzen Rudolf 315 als Nuntius entsandt worden war c) — Rampolla, bisher Nuntius in Madrid, zufiel. Den Berichten und Meldungen Galimbertis kamen im Vatikan jeden­falls besonderes Gewicht zu und da — wie erwähnt — die Wiener Zeitungen in ihren Morgenausgaben am folgenden Tag die Einzelheiten des kirchlichen Begräbnisses verlautbaren konnten, muß die Erlaubnis hiezu noch in den Abendstunden des 1. Februar erteilt worden sein. Die Sektion der Leiche ist von drei Universitätsprofessoren am 31. Jänner vorgenommen worden; die Sachverständigen kamen zu dem Ergebnis, daß bestimmte medizinische Funde „zur Annahme berechtigen, daß die Tat in einem Zustande der Sinnes Verwirrung geschehen ist“ ; die Meldung Galimbertis lehnt sich an den Wortlaut des Obduktionsbefundes an. Auffallend ist die relativ lange Zwischenzeit, die man zwischen dem Obduktionsbefund und der Meldung an den Papst verstreichen ließ und dies um so mehr, als — wie die „Wiener Zeitung“ in ihrem nicht amtlichen Teil vom 31. Jänner berichtete — der Nuntius bereits am Vortage, also am Todestage selbst, zwischen 3 und 4 h beim Außenminister vorgesprochen hatte, um sein Beileid zu bezeugen. Man mag das Intervall mit den nicht einfachen Beratungen über die genaue Fassung dieser Meldung erklären, wie ja der Kaiser selbst die Nachricht, daß der Kronprinz durch Selbstmord geendet, zunächst ungläubig aufgenom­men haben soll* 7), ein Umstand, der zum Teil den geradezu emphatischen Wortlaut des medizinischen Gutachtens erklären mag: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß Seine k. u. k. Hoheit sich den Schuß selbst beigebracht und daß der Tod augenblicklich eingetreten ist“. Andrerseits dürfte die nachdrückliche Betonung des Selbstmordes im medizinischen Gutachten auch durch die bei der Wiener Bevölkerung hartnäckig kursierenden Ge­rüchte veranlaßt worden sein, die — wie die Berichte des französischen Botschafters noch am 6. Februar erwähnen — den plötzlichen Tod durch die Ermordung durch einen Nebenbuhler erklären wollten. Die Erteilung der Erlaubnis für das kirchliche Begräbnis findet sich weder in den Akten des Wiener Staatsarchivs noch in den Dokumenten des Staatssekretariats im Vatikan. Einen Hinweis auf sie aber glaube ich in dem im Vatikan, nicht aber in Wien erhaltenen Telegramm des Kaisers an den Papst vom Morgen des 2. Februars zu finden. Es lautet: „Rendo devote grazié alia Santitä Vostra pella paterna Sua partecipazione al nostro dolore e pella lettera che in questo luttuosissimo incontro mi diresse. L’Apostolica benedizione é di gran comforto ai nostri animi travagliati. Raccomando mia famiglia alle Sante preghiere di Vostra Santitä“. Der Kaiser dankt für die väterliche Teilnahme des Heiligen Vaters an seinem und seiner Familie Schmerz und für das Schreiben, das dieser bei diesem überaus traurigen °) Das Entsendungsschreiben für Galimberti, 1887, V, 2, in „Korrespondenz“ Nu. 158, S. 313. 7) Albert E. J. Holländer, Streiflichter auf die Kronprinzen-Tragödie von Mayerling (im folgenden zitiert als: „Streiflichter“) in Festschrift für Heinrich Benedikt (Wien, 1957).

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