Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
BLAAS, Richard: Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels
Die Anfänge des österreichischen Brasilienhandels 267 Nicht so einfach gestalteten sich die Dinge jenseits des Ozeans. Die brasilianische Regentschaft mußte den Vertrag dem Parlament zur Genehmigung vorlegen. Der Vertrag wurde bereits in den Sitzungen der Deputiertenkammer heftig angegriffen, weniger des Vertragsinhaltes wegen als vielmehr aus reiner Opposition gegen den Außenminister, der ihn abgeschlossen hatte. Den vielseitigen Interventionen des österreichischen Vertreters gelang es in.t vieler Mühe, den Vertrag durch die Abstimmung vom 12. Oktober 1835 positiv hindurchzubringen m). Er mußte jetzt aber noch vor den Senat und dort blieb er wieder im Gestrüpp der Parteipolitik hängen. Es gelang Baron Daiser nicht mehr, ihn während der laufenden Sitzungsperiode durchzubringen, die Entscheidung über den österreichischen Handelsvertrag wurde auf die nächste Sitzungsperiode, d. h. auf Mai 1836 vertagt. Bitter beklagte sich der österreichische Diplomat: „in einem Lande, wo man nicht mit Staatsmännern sondern mit Weltbeschwätzern zu thun hat und wo die Geschäfte nicht im Kabinette sondern gleichsam auf dem Markte verhandelt werden, muß man sich auf alle möglichen Ungereimtheiten gefasst machen“ 138). Eine dieser neuen Ungereimtheiten, auf die Daiser anspielte, war der neue Handelsvertrag mit Portugal. Der portugiesische Gesandte in Rio war bemüht, einen für Portugal vorteilhaften Handelsvertrag auszuhandeln, und man war in Brasilien tatsächlich bereit, Portugal außerordentliche Zugeständnisse zu machen, zumal diese vom portugiesischen Gesandten bei den maßgeblichen Verhandlungspartnern entsprechend honoriert wurden, so daß das boshafte Bonmot umlief, hier handle es sich nicht um einen von 1835 befindet sich bei den Staatsurkunden des H. H. u. St. A. Vgl. auch Bericht Nr. VII ddo. 13. Juli 1835 „Durch die Beendigung des oben angeführten Vertrages sind den k. k. Untertanen so viele Vortheile gesichert, als es nur immer möglich ist in einem fremden Lande zu erlangen“. Baron Daiser fügt an den Abschluß des Handelsvertrages eine umfangreiche Denkschrift über die Erfolgsaussichten des österreichischen Brasilienhandels. Er kommt in dieser Denkschrift vor allem auf die Reorganisation des Konsulatswesens, die Installierung einer Handelsgesellschaft oder wenigstens mehrerer Handelshäuser zu sprechen und tritt dann für einen weiteren Ausbau des Südamerikahandels ein. „Was aber nun die Erweiterung unseres überseeischen Handels betrifft, so geht deren Noth- wendigkeit aus der Sache selbst hervor.“ — Daiser ruft dann auf zum Abschluß von Konventionen mit Uruguay, Argentinien, Chile, Peru, Bolivien — „jedes dieser Länder bedarf Produkte und Manufakturen, die wir erzeugen und hat Produkte, deren wir bedürfen. Zur Basis solcher Verträge könnte genommen werden, entweder der neueste zwischen Österreich und Brasilien abgeschlossene oder der zwischen Preußen und Mexiko bestehende Vertrag, welche übrigens einander ziemlich ähnlich sind. In Buenos Ayres müßte ein Generalkonsulat, in Montevideo ein Konsulat und in Valparaiso ein Generalkonsulat aufgestellt werden, denen dann in den kleineren Häfen Vicekonsuln adjungiert werden könnten... so scheint es mir angemessen, die sämtlichen Konsulate in Südamerika ohne Ausnahme an die k. k. Gesandtschaft in Rio de Janeiro als Centralpunkt anzuweisen, unbenommen ihrer direkten Korrespondenz mit Triest“. 137) St.K. Dipl. Korr. Brasilien, Fasz. 24, Bericht vom 26. Sept. 1835, vom 9. November Nr. XIII. 138) Ebenda. Bericht Nr. I ddo. 11. I. 1836.