Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Österreichisches Adelsrecht 1804–1918

Österreichs Adelsrecht 1804—1918 131 sich zwar nicht geben, doch ist ein Verzeichnis erhalten, wonach von 1804 bis 1839 nur 21 Adoptionen mit Adelsübertragung erfolgte113). Auch die Zahl der Legitimationen war nicht sehr groß. Soweit bekannt, erfolgten bis zum Ende des 19. Jhd. nur 24 Legitimationen 114). Da die Anträge auf Legitimation vom Justizministerium gestellt wurden, ersuchte dieses auch gleich um Adelsübertragung. Wenn der Vater eines bereits legitimierten Kindes erst später den Adel erwarb, so ging dieser eo ipso auf das legitimierte Kind über, da dieses bereits den ehelichen gleichge­stellt war 115). 6. Adelsstufen. Mit der Begründung des Kaisertums Österreich wurden die bisherigen Begriffe „erbländischer“ oder „Provinzadel“ abge­schafft116). Es gab seither nur mehr einen österreichischen Adel, der in allen Ländern galt, doch wurde von diesem seit 1867 der ungarische Adel geschieden. Auch die vor 1804 in den verschiedenen Ländern üblich gewe­senen Adelstitel wurden abgeschafft und sollte in Zukunft nur mehr die in Österreich gebräuchlichen verliehen werden 11?). Eine Ausnahme machte allerdings der lombardische Adel, dessen ehemalige Titel nicht nur be­stätigt, sondern gelegentlich auch neu verliehen wurden. Aber auch er wurde in die österreichische Adelshierarchie eingefügt. Es gab demnach nur folgende fünf Adelsgrade: a) einfacher Adel b) Ritter c) Freiherr d) Graf e) Fürst. Die Verleihung eines höheren Adelsgrades an einen Bürgerlichen war an sich verboten 11S 118), kam aber vor 119 *). In einem Ansuchen um Verleihung des Adels mußten nicht nur die in das Diplom aufzunehmenden Verdienste enthalten sein, sondern auch eine Wappendarstellung beiliegen. Wünschte ein Bewerber ein Prädikat, so hatte er drei zur Auswahl zu stellen. Er­folgte die Adelserteilung durch kaiserliche Entschließung ohne Ansuchen, so forderte das Ministerium des Inneren als oberste Adelsbehörde den Betreffenden auf, ein Ansuchen um Ausfertigung eines Diploms zu stel­len 13°). Der einfache Adel konnte mit und ohne Prädikat verliehen werden. War ein solches, wofür eine eigene Taxe bezahlt werden mußte, bewilligt worden, so mußte dieses stets mit dem Familiennamen geführt werden. 113) 7.939/1840—31. 114) Verzeichnis ebda. ns) 162/1869-31. 116) 3984/1813—7. m) 35.134/1816—7. 118) 1451/1809—7 mit Vorakten. 11n) Vgl. z. B. Diplom Freiherrnstand Wacken 1823. !20) 11/1892—7. 9*

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