Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 17/18. (1964/65)
KÁLLAY, István: Die Einführung einer neuen königlichen Steuer (Census regius) in den königlichen Freistädten in Ungarn 1749–1780
106 István Kall ay regal i um-D irektor „via juris“ den Census von den Familien zurückzufordern versuchen 21). Die Herrscherin befaßte sich selbst mit dem gemeinsamen Vorschlag der Hofkammer und der ungarischen Hofkanzlei. Es wurde angeordnet: bevor eine Verfügung geschehe, solle die Hofkammer mit der ungarischen Hofkanzlei gemeinsam den Vorschlag noch einmal erörtern. Die Resolution dieser gemeinsamen Sitzung wurde zur Grundlage für die endgültige Regelung des Census regius 22). Vom 8. Juni 1780 stammt der Erlaß, der den Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Verhandlungen um den Census regius ein Ende machte. Gemäß dem Erlaß waren die königlichen Freistädte mit dem Termin 1. November zum Zahlen des Census verpflichtet. Den Städten, denen bisher kein Census auferlegt wurde, sollte somit dieser auferlegt werden. Der an die Familien Esterhazy, Erdődy, Illésházy bezahlte Census regius soll zurückgefordert werden und die betreffenden Familienprivilegien sollen für nichtig erklärt werden23). Durch diese Anordnung wurde der Census regius neben der Contributio und Landtagstaxe zur ständigen Steuerlast der ungarischen königlichen Freistädte. Die in Zusammenhang mit dem Census regius geführten Verhandlungen bringen Licht in die Absicht des Wiener Hofes gegenüber den ungarischen königlichen Freistädten. Es ist unmöglich, zu übersehen, daß der Wiener Hof in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein besonderes Interesse für die ungarischen Freistädte zeigte. Besonders stark meldete sich dieses Interesse nach dem Landtag von 1764—65, als sich herausstellte, daß die Fiscuseinkommen durch die Zustimmung der ungarischen Stände nicht erhöht werden könnten. Zur Vermehrung der Einkommen schienen die Freistädte geeignet, weil hier der König gleichzeitig als Grundherr ohne Zustimmung des Landtages die Steuer erhöhen konnte. Das Ergebnis dieser Politik war die Erneuerung einer schon lange vergessenen und nicht bezahlten königlichen Steuer, des Census regius. 21) HKA, Camerale Ungarn, Fase. 26. Rote Nr. 531. Subd. 1. 26. Dez. 1777. fol. 546—565. Rescript an die Ung. Hofkanzlei. Über den Nachlaß der Censusrückstände haben wir keine Angaben gefunden. 22) HKA, Camerale Ungarn, Fase. 26. Rote Nr. 533. Subd. 1. 20. Aug. 1778. fol. 275—356. Eigenhändige Randbemerkungen von Maria Theresia im Protokoll. 23) HKA, Camerale Ungarn, Fase. 26. Rote Nr. 538. Subd. 1. 248/Jun. 1780. fol. 497. Ebendort, fol. 375. Die Städte also hatten die folgenden Steuern zu entrichten: a) Contributio b) Census regius c) Landtagstaxe