Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

RILL, Gerhard: Jacobus Palaeologus (ca. 1520–1585). Ein Antitrinitarier als Schützling der Habsburger

Jacobus Palaeologus (ca. 1520—1585) 85 filii bewiesen haben wollte, ohne Kirchenväter und Konzilien anzuerken­nen) wacker gehalten zu haben281)* Am 13. Februar 1583 wurde ihm, zugleich mit 17 anderen Delinquenten, der Prozeß gemacht, der mit dem Schuldspruch und der Verurteilung zum Feuertod endete 282). Mit einem weißen, mit Feuerzungen bestickten Mantel wurde er nun in den Kerker des Torre di Nona geworfen, wo er sich neuerlichen Zureden seiner Dis­putationspartner gegenüber noch halsstarriger als bisher erwies. In S. Gio­vanni in Laterano wurde er aus dem geistlichen Stand verstoßen und dem weltlichen Gericht übergeben 283). Am 19. Februar trat er zusammen mit drei anderen verurteilten Ketzern den Weg zur Hinrichtungsstätte, dem Campo di Fiore, an. Im letzten Moment verließ ihn jedoch der Mut zum Martyrium, wobei umstritten ist, ob der Zuspruch des Filippo Neri 284) und des Fraters Bartholomaeus (eines Koadjutors des P. Lorenzo Maggio SJ., den Palaeologus in Deutschland kennengelernt hatte) 285) eine innere Wandlung bewirkte, oder ob der Anblick von vorbereitetem Holz und Zun­der auch ohne derartigen gut gemeinten Zuspruch wirkungsvoll genug war. Palaeologus mußte jedenfalls den Umstehenden seine Bekehrung verkün­den, und ein Notar brachte diesen Akt zu Papier 286). Das Publikum, das vergebens al fuoco brüllte, sah sich um einen Akt des begehrten Schauspiels betrogen 287 *). Was in den zwei Jahren vom Februar 1583 bis zum März 1585 mit dem Häftling geschah, ist äußerst unklar und auch nahezu bedeutungslos für die Biographie jenes Mannes, der niemals Bereitschaft zum Märtyrertod gezeigt und sich schon Jahre zuvor für unfähig erklärt hatte, seine Über­zeugung gegenüber den Mitteln der Inquisition zu behaupten. Man schleppte ihn nach weiteren ergebnislosen Debatten von Kerker zu Kerker und zwang ihn, seine eigene Lehre schriftlich zu widerlegen; diese Kon­fession soll in Briefform an seine Anhänger geschickt worden sein, und die Nuntien in Deutschland und Frankreich glaubten sogar Erfolge, nämlich ein Absinken der Häresie, konstatieren zu können. Angeblich verfaßte der Häftling, der früher zu den Wortführern der semijudizantes gezählt hatte, 281) RBV fol. 117; PFB fol. 132v—133; RFB fol. 117v = RC fol. 34; Rae- m und us, Synopsis 406; Capecelatro, Filippo Neri 2, 177. 282) Pastor, Päpste 9, 219. 283) Raemundus 1. c. 284) Capecelatro, Filippo Neri 2, 178 f.; D. 0 r a n o, Liberi pensatori bruciati in Roma dal XVI al XVIII secolo, Roma 1904, 68 ff.; L. Ponnelle- L. Bordet, Saint Philippe Néri et la société romaine de son temps (1515— 1595), Paris 1928, 245; II primo processo per San Filippo Neri 1, edd. G. J. della Rocchetta-N. Vian-C. Gasbarri (Studi e testi 191, 1957) 188 f.; 2 (196, 1958) 90. 285) Raemundus 1. c. 286) O r a n o, Liberi pensatori 70 f. 287) RFB fol. 118r'r = RC fol. 34'’; über die Reaktion der Kardinale Pastor, Päpste 9, 221.

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