Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 16. (1963)

MARX, Julius: Vormärzliches Schedenwesen

MISZELLE Vormärzliches Schedenwesen. Von Julius Marx (Wien). Die Scheda oder Schede war ein Erlaubnisschein zum Bezug eines sonst nicht allgemein zugelassenen Buches zum ausschließ­lich eigenen Gebrauche, wofür sich der Bewerber zu verbürgen hatte. Die Einrichtung, die nach Wiesner auf die alte Universitätszensur zurückging1), war unter Maria Theresia sehr ausgedehnt gewesen, unter Joseph II. hin­gegen nur für ganz besondere Zwecke verwendet worden2). In der Zeit der Franzosenkriege zog sie Kaiser Franz ganz an sich und als er sich endlich entschloß, die Bewilligung der Zensurhofstelle zu überlassen 3), ver­fügte er im § 15 des Zensurdiktes vom 14. September 1810, daß ihm viertel­jährlich ein Verzeichnis der Bezieher von Scheden auf verbotene Werke vorgelegt werde. Für das System war dieses Verfahren eine wichtige Waffe, weil man Ansuchen auch dann abschlägig bescheiden konnte, wenn der Bewerber durch seine Stellung zum Bezug berechtigt gewesen wäre, wie wir es etwä. im Falle Batthyányi vor uns haben. Die Staatskanzlei hat diese Möglichkeit im Auge gehabt, wenn sie meinte, richtig benützt, sei dieser Zensurgrad dem Verbote beinahe gleichzusetzen4). Scheden wurden auf die Zensurgrade erga schedam, damnatur, ja selbst auf nec erga schedam ausgegeben, nicht aber auf Werke, die zu beschlagnahmen waren. Der Bezieherkreis verengte sich er­klärlicher Weise bei jedem dieser Entscheide (amtlich Dezisum, Dezisen 1) Dr. A. Wiesner, Denkwürdigkeiten der Oesterreichischen Zensur vom Zeitalter der Reformazion bis auf die Gegenwart, Stuttgart 1847, S. 79 (Fuß­note), 379 ff. 2) Ebd., S. 160 f., 167, 177. — Dr. H. Gnau, Die Zensur unter Joseph II., Straßburg-Leipzig 1911, S. 15 f., 45, 48, 55 f., 115, 123. — O. Sashegyi, Zensur und Geistesfreiheit unter Joseph II., Studia historica Academiae scien­tiarum Hungáriáé, 16. Akadémiai Kiadó. Budapest 1958, S. 195. 3) J. Marx, Die österreichische Zensur im Vormärz. Österreich Archiv, Wien 1959, S, 27 f. 4) Ebd., Die Zensur der Kanzlei Metternichs; in Österr. Zeitschrift für öffentliches Recht, IV. Bd., Wien 1951, S. 201, Fußnote 99. — Ebd., Die amt­lichen Verbotslisten. Neue Beiträge zur Geschichte der österreichischen Zensur im Vormärz; in MIÖST XI. (1958), S. 437, Fußnote 96, u. 446 (Batthyányi). — Der Wiener Polizeioberdirektor v. Amberg wollte die Scheden bloß auf verbotene Werke beschränken: HHSTA., MKA., Z. 1153 ex 1839.

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